Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Anbringung von Hinweisschildern, nach denen die Benützung der betreffenden Verkehrsfläche "Anrainern und Lieferanten" vorbehalten ist oder nach denen auf einem umzäunten Gasthausparkplatz "Parken nur für Gäste" erlaubt sein soll, vermag an der Qualität der Verkehrsfläche als einer Straße mit öffentlich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 fest, dass U AG auf dem Markt für breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 über beträchtliche Marktmacht verfüge (Spruchpunkt I.1.), legte ihr gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 spezifische Verpflichtungen auf (Spruchpunkt I.2.) und hob die mit Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 2006, Zl M1/05-59, der Rechtsvorgängerin der U AG auferl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 fest, dass U AG auf dem Markt für breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 über beträchtliche Marktmacht verfüge (Spruchpunkt I.1.), legte ihr gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 spezifische Verpflichtungen auf (Spruchpunkt I.2.) und hob die mit Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 2006, Zl M1/05-59, der Rechtsvorgängerin der U AG auferl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 fest, dass U AG auf dem Markt für breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene im Sinne des § 1 Z 17 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 über beträchtliche Marktmacht verfüge (Spruchpunkt I.1.), legte ihr gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 spezifische Verpflichtungen auf (Spruchpunkt I.2) und hob die mit Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 2006, Zl M1/05-59, der Rechtsvorgängerin der U AG auferle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. April 2008 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 18. März 2007 um 20.15 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein Fahrzeug mit einem näher bezeichneten Kennzeichen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am Alkomaten habe einen Alkoholgehalt von 0,47 mg/l ergeben; sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 St... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit einer Bestrafung nach § 5 Abs 1 StVO 1960 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 hat zur Voraussetzung, dass die angelastete Tat auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr iSd § 1 Abs. 1 StVO 1960 begangen wurde (Hinweis E 14. Februar 1985, 84/02/0296). Schla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass im
Spruch: des Bescheides ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlt, dass es sich bei der angeführten Zufahrt um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt, macht den Bescheid noch nicht rechtswidrig. Dies ist kein Tatbestandsmerkmal... mehr lesen...
I. 1. Mit Beschluss vom 20. Oktober 2003 leitete die belangte Behörde von Amts wegen das Marktanalyseverfahren gemäß § 37 TKG 2003 im Hinblick auf die Märkte gemäß § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) ein. Mit Bescheiden vom 27. Oktober 2004 stellte die belangte Behörde fest, dass die T-Mobile Austria GmbH sowie die tele.ring Telekom Service GmbH über beträchtliche Marktmacht iSd § 37 Abs 2 TKG 2003 auf dem Markt der Terminierung in ihr jeweiliges öffentl... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6A91/01 Fernmeldewesen
Norm: 61997TJ0228 Irish Sugar;62003TJ0340 France Telecom;EURallg;TKG 2003 §35;TKMV 2003 §1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/03/0210 E 28. Februar 2007 RS 11 Stammrechtssatz Im verfahrensgegenständlichen Markt - Terminierung in ein individuelles öffentliches Mobiltelefonnetz (Vorleistungsmarkt) im Sinne des § 1 Z 15 TKMVO 2003 -, auf dem die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §35 Abs1;TKG 2003 §35 Abs2;TKG 2003 §37 Abs2;TKMV 2003 §1 Z15;
Rechtssatz: Auch ein hoher - im Beschwerdefall 100 %iger - Marktanteil bedeutet noch nicht zwingend, dass das betreffende Unternehmen tatsächlich über beträchtliche Marktmacht verfügt. Allerdings steigen mit zunehmender Höhe des Marktanteils die Anforderungen an - die Indizwirkung des hohen Marktanteils entkrä... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §35 Abs2;TKG 2003 §35;TKMV 2003 §1 Z15;
Rechtssatz: Beim Markt der Terminierung in das öffentliche Mobilnetz der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um einen einheitlichen Markt, für den auch eine einheitliche - auf einer gesamthaften Abwägung der in § 35 Abs 2 TKG 2003 genannten Kriterien beruhende - Beurteilung zu treffen ist, ob die beschwerdeführende Partei au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. April 2007 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe am 21. Juli 2006 um 21.00 Uhr an einem näher angeführten Ort die Untersuchung ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass sie in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt habe. Sie ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Einschränkung einer Benützungsart auf einen bestimmten Personenkreis der Straße entzieht einer Straße "mit öffentlichem Verkehr" nicht den Charakter (Hinweis E 29. Mai 1996, 95/03/0233). (Hier: Die Verkehrsfläche ist frei zugänglich (befahrbar), das heißt nicht mit einem Schranken bzw. Tor versehen. Es si... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde nach einer Anzeige der Polizeiinspektion Neustift im Stubaital vorgeworfen, er habe am 7. Mai 2006 um 2.11 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug am Tatort "Gemeinde: Neustift im Stubaital, Art des Tatortes: Privatstrasse-Ortsgebiet, Orts-/Gemeindegebiet: 6166 Fulpmes, Waldrasterstraße 2a, Straßenbezeichnung: Öffentlicher Parkplatz des Lebensmittelmarktes SPAR" am nördlichen Ende des Parkplatzes in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Steht ein Parkplatz, auf dem das KFZ des Besch mit laufendem Motor angetroffen wurde, nach der Aktenlage (zulässiger Weise) der Benützung durch Fußgänger offen, so ist schon deshalb von einer Straße mit öffentlichem Verkehr auszugehen (Hinweis E 3. Oktober 1990, 90/02/0094, 0095); selbst wen... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003, BGBl I Nr 70 idgF, festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der tele.ring Telekom Service GmbH" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 folgende spezifische Verpfl... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der Mobilkom Austria AG & Co KG" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 folgende spezifische Verpflichtungen auferlegt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der One GmbH" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 näher genannte spezifische Verpflichtungen auferlegt (Spruchpunkt 2.). Gegen die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003, BGBl I Nr 70 idgF, festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der Hutchison 3G Austria GmbH" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 näher genannte spezifische Verpflichtungen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der T-Mobile Austria GmbH" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 näher genannte spezifische Verpflichtungen auferlegt (Spruchpunkt 2... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE5XC E13206000E6AE6J91/01 Fernmeldewesen
Norm: 52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rn75;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rn78;61976CJ0085 Hoffmann-La Roche / Kommission;61986CJ0062 AKZO / Kommission;61997TJ0228 Irish Sugar;62003TJ0340 France Telecom;EURallg;TKG 2003 §35 Abs1;TKG 2003 §35 Abs2;TKG 2003 §37 Abs2;TKMV 2003 §1 Z15;
Rechtssatz: § 35 Abs 2 TKG... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §43 Abs1 Z2;TKMV 2003 §1 Z1;TKMV 2003 §1 Z15;TKMV 2003 §1 Z2;TKMV 2003 §1 Z3;TKMV 2003 §1 Z4;TKMV 2003 §1 Z5;TKMV 2003 §1 Z6;
Rechtssatz: Die Regulierungsbehörde hatte im angefochtenen Bescheid die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Vorleistungsmarkt im Sinne des § 1 Z 15 TKMVO 2003 "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der Bes... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §35 Abs1;TKG 2003 §35 Abs2;TKMV 2003 §1 Z15;
Rechtssatz: Auf dem betreiberindividuellen Terminierungsmarkt ist (definitionsgemäß) nur ein Betreiber vorhanden, es handelt sich also um einen Monopolmarkt. Damit ist aber noch nicht entschieden, ob es sich bei diesem Betreiber um ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht im Sinne des § 35 Abs 1 TKG 2003 handelt, ob dieser... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6A91/01 Fernmeldewesen
Norm: 61997TJ0228 Irish Sugar;62003TJ0340 France Telecom;EURallg;TKG 2003 §35;TKMV 2003 §1 Z15;
Rechtssatz: Im verfahrensgegenständlichen Markt - Terminierung in ein individuelles öffentliches Mobiltelefonnetz (Vorleistungsmarkt) im Sinne des § 1 Z 15 TKMVO 2003 -, auf dem die Beschwerdeführerin 100 % der Marktanteile hält und ein Markteintritt von Wettbewerbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;TKG 2003 §35 Abs1;TKG 2003 §35 Abs2;TKG 2003 §37 Abs2;TKMV 2003 §1 Z15;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Vorleistungsmarktes "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der Beschwerdeführerin" im Sinne des § 1 Z 15 TKMVO 2003, auf dem die Beschwerdeführerin definitionsgemäß über 100 % der Marktanteile verfügt und auf dem die Marktzu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §59 Abs1;TKG 2003 §37 Abs2;TKMV 2003 §1 Z15;VVG §1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der von der Regulierungsbehörde dargestellte sachliche Zusammenhang zwischen den einzelnen "geeigneten" Verpflichtungen im Sinne des § 37 Abs 2 TKG 2003 und die Notwendigkeit, auf das festgestellte Wettbewerbsproblem effizient zu reagieren, ver... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E5XC E1320600010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Anh1 Pkt2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs1;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs3;32003H0311 Produktmärkte Dienstmärkte Kommunikationssektor Anh Z16;52002X... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 21. Jänner 2005 um 16.10 Uhr an einem näher genannten Ort in Villach trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden habe können, dass er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;
Rechtssatz: Dass der Parkplatz im Bereich der Zu- und Ausfahrt mit einem Schranken abgegrenzt wird, um - ähnlich wie im Fall einer Mautstraße (Hinweis E 17.6.1987, 86/03/0234) - die Entrichtung des von jedermann für das Abstellen von Fahrzeugen auf dieser Fläche verlangten Entgelts sicherzustellen, nimmt dieser Fläche nicht die Eigenschaft a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0243 E 21. Februar 1990 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Für die Anwendbarkeit der StVO kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an der Straßengrundfläche an. Eine Straße kann dann von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden, wenn sie nach dem äußeren Anschein zur allg Benützung freisteht. ... mehr lesen...