RS Vwgh 2007/4/30 2006/02/0305

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Veröffentlicht am 30.04.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Steht ein Parkplatz, auf dem das KFZ des Besch mit laufendem Motor angetroffen wurde, nach der Aktenlage (zulässiger Weise) der Benützung durch Fußgänger offen, so ist schon deshalb von einer Straße mit öffentlichem Verkehr auszugehen (Hinweis E 3. Oktober 1990, 90/02/0094, 0095); selbst wenn zur Tatzeit die Absperrung durch die Kette vorhanden gewesen sein sollte.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020305.X01

Im RIS seit

08.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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