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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §21;Rechtssatz
Erfolgte die auf § 4 Abs 1 AuslBG gestützte Versagung der vom Arbeitgeber für die ausländische Arbeitskraft beantragten Beschäftigungsbewilligung ausschließlich deshalb, weil der Arbeitgeber die ihm angebotenen Ersatzkräfte bzw die Ersatzkraftstellung abgelehnt hat, kommt der ausländischen Arbeitskraft keine Parteistellung iSd § 21 AuslBG zu (Hinweis B 15.9.1994, 94/09/0177, und 7.3.1996, 95/09/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090079.X01Im RIS seit
20.11.2000