Es widerspricht dem Regelungszweck des Art 7 Assozrat Beschluß 1/80, Kindern türkischer Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Art 7 zweiter Satz Assozrat Beschluß 1/80 nicht erfüllen, den Zugang zum Arbeitsmarkt aus den - schwerer zu erfüllenden - Bedingungen des Art 7 erster Satz Assozrat Beschluß 1/80 zu verwehren (Hinweis E 1.10.1997, 97/09/0131 ua).