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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ABGB §1162;Rechtssatz
Aus der Tatsache einer fristlosen Entlassung kann nicht zwingend auf ein schuldhaftes Verhalten des türkischen Arbeitnehmers zur Herbeiführung der Arbeitslosigkeit iSd Art 6 Abs 2 Assozrat Beschluß 1/80 geschlossen werden. Schuldhaftes Verhalten ist insbesondere für eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit nicht notwendig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090122.X01Im RIS seit
20.11.2000