Mit der an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 35, gerichteten Eingabe vom 10. August 2006 beantragte der serbische Staatsangehörige BJ die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "Schlüsselkraft - unselbständig". Die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde übermittelte diesen Antrag samt dem von der Beschwerdeführerin ausgefüllten Beiblatt für Arbeitgeber der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Mit Bescheid der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juni 2005 wurde in Erledigung der Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien-Esteplatz vom 17. Mai 2005 der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine namentlich genannte Staatsbürgerin der damaligen Republik Serbien und Montenegro für die Beschäftigung als Hausbetreuerin für eine Arbeitszeit von drei Wochenstunden gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 2004/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1(Hier mit dem Zusatz am Ende: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber diesem gemäß § 4... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4a Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 2004/I/028;
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist es grundsätzlich Sache des Beschäftigers, das Anforderungsprofil hinsichtlich des zu besetzenden Arbeitsplatzes und der konkreten von der Arbeitskraft zu leistenden Tätigkeiten auf abstrakte Wei... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. August 2005 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich genannten türkischen Staatsangehörigen als "Buffetkraft" in seinem Betrieb in B. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 9. September 2005 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit dem nunmehr vo... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 2004/I/028;
Rechtssatz: Bei der Tätigkeit einer Buffetkraft (für die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 4 Abs. 1 AuslBG beantragt wird) handelt es sich um eine solche, die von jeder Person ohne geistige oder körperliche Einschränkungen in kürzester Zeit erlernbar ist, daher kommt es auf Vorkenntn... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 2004/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1
(Hier: Zwar hat der Bf die Stellung von Ersatzkräften nicht
ausdrücklich abgelehnt, doch trifft es zu, dass ein Ausländer mit
einem höheren Integrationsgrad als der vom Bf gewünschte türkische
Staatsangehörige habe vermittelt werden können, der bereit und
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Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 4. Februar 2003 auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich genannten kroatischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit eines Kellners in einem Espresso gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgelehnt. Nach Wiedergabe des Verfahrensganges und der gesetzlichen Bestimmungen führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Wenn die Antragstellerin ausführt, sie habe durch ihre Berufungsausführungen im Verwaltungsverfahren zu erkennen gegeben, dass nur die beantragte Arbeitskraft geeignet sei, die Anforderungen des Arbeitsplatzes zu erfüllen, weil sie das Espresso (als Selbstständiger) jahrelang geführt habe u... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 20. Oktober 2004 wurde der Antrag der S GmbH auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Erstbeschwerdeführer (einen polnischen Staatsangehörigen) gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG abgewiesen, weil die Einstellung von Ersatzkräften unter Verweis auf mangelnde Qualifikationen abgelehnt worden sei und damit ein höherer Maßstab an diese als an den beantragten Ausländer gestellt worden seien. Gegen diesen, d... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 26. August 2004 beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen D für die Tätigkeit als Maurer zu einem Bruttolohn von EUR 1.700,-- pro Monat bei 39 Wochenstunden. In dem für den Antrag verwendeten Formvordruck wurde die Frage "Vermittlung von Ersatzkräften erwünscht" mit "nein " beantwortet. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 6. September 2004 wurd... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z4;AuslBG §4 Abs6 Z5;AuslBG §4 Abs6 Z6;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 und eine der in Abs. 6 Z. 1-6 AuslBG genannten Kriterien müssen KUMULATIV vorliegen. Liegt daher nur eine dieser Voraussetzunge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;
Rechtssatz: In einem Verfahren über einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sind familiäre Bindungen zwischen Organen des Antragstellers und dem beantragten Ausländer nicht relevant im Sinne des § 4 Abs. 6 Z. 2 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 28. Mai 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung des Zweitbeschwerdeführers als Schlüsselkraft im Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 126/2002, abgewiesen und zur Begründung: ausgeführt, dass die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle nicht vorlägen. Dagegen erhob die erstbeschwerdeführen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4b idF 2002/I/126;VwRallg;
Rechtssatz: Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 13. April 2001 beim Arbeitsmarktservice Neusiedl am See die Erteilung einer Saisonbewilligung (auf Grund des § 9 Abs. 1 Fremdengesetz) für den ungarischen Staatsangehörigen LS für die berufliche Tätigkeit "Hilfskraft in allen Bereichen" (Beschäftigungsort Feriendorf V in A) mit monatlicher Bruttoentlohnung in Höhe von "S 13.205,-- (lt. KV)". Als spezielle Kenntnisse dieser Saisonbeschäftigung führte die Beschwerdeführerin in ihrem Antrag "schwere, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4b;AVG §37;VwRallg;
Rechtssatz: Die Aussage einer nicht konkret und individualisiert umschriebenen "Bediensteten" ist der Beschwerdeführerin (einer Gesellschaft m. b.H.) nicht als endgültige und ungerechtfertigte Ablehnung der Ersatzkraftstellung zuzurech... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;GewO 1994 §2 Abs13;
Rechtssatz: Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten eine Grundlage, dann gehören sie zu den gesetz... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG SommerfremdenverkehrsV 2001 §1;AufG SommerfremdenverkehrsV 2001 §2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;FrG 1997 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin hat eine Beschäftigungsbewilligung (Saisonbewilligung) für eine Saisonarbeitskraft im Sommerfremdenverkehr beantragt. Sie führt einen Beherbergungsbetrieb im Burgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug und gemäß § 73 Abs. 2 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. April 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die beantragte ausländische Arbeitskraft - die jugoslawische Staatsangehörige M S, geboren 22. März 1963, für die Beschäftigung als Küchengehilfin - zu erteilen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 7. Dezember 2000 beim Arbeitsmarktservice Klagenfurt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich bezeichnete bosnische Staatsangehörige für die Tätigkeit einer Bedienerin im Ausmaß von 15 Wochenstunden. Mit Bescheid vom 18. Januar 2001 lehnte das Arbeitsmarktservice Klagenfurt die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für die beantragte bosnische Staatsangehöri... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 31. August 2000 beim Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich bezeichneten jugoslawischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit eines Baumonteurs mit Kenntnissen im Trockenbau. Mit Bescheid vom 10. Oktober 2000 lehnte das Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten jugoslawischen Staa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/120;
Rechtssatz: Werden Ersatzkräfte, die das im Antrag enthaltene Anforderungsprofil erfüllen und zum bevorzugten Personenkreis des § 4b Abs. 1 Z.1 bis 3 AuslBG gehören, ohne Angabe triftiger
Gründe: abgelehnt, kommt es nicht mehr darauf an, dass der beantragte Ausländer die Qualifikation des... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/0120;GmbHG §18;
Rechtssatz: Es kann am Ergebnis der Beurteilung nach § 4b Abs. 1 AuslBG nichts ändern, wenn der für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragende GmbH nach außen vertretungsbefugte Geschäftsführer von den - vergeblichen - Versuchen der Ersatzkraftstellung k... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 28. Dezember 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige Q (geboren 9. Mai 1977) für die berufliche Tätigkeit als "Marketingassistentin-Asien". Als spezielles Bildungserfordernis wurde im Antrag "Marketingausbildung, Sprachen" angegeben. Die Vermittlung von Ersatzkräften verneint... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. August 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Staatsangehörigen der Russischen Föderation (GUS) Z (geboren 6. September 1950) für die berufliche Tätigkeit als "Handelskaufmann=Außendienstmitarbeiter". Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag "russische Sprache und Handelsbeziehungen nach Rußland"... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 27. Mai 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige M (geboren 17. April 1962) für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe". Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung bzw. ein Qualifikationsnachweis wurden im Antrag verneint. Die Vermittlung von Ersatzkräften verneinte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/09/0387). Es sind in einem solchen Fall demnach keine Feststellungen darüber zu treffen, zu welchem Ergebnis ein Ersatzkraftstellungsverfahren - hätte der Antragsteller ein solches zugelassen - tatsächlich geführt hätte. Hat der antragstellende Arbeitgeber offensi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0039 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ersatzkräfteverfahren nach § 4b Abs. 1 AuslBG ist vom Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6. März 1997, 94/0... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...