Index
E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/10/27 97/09/0012 3 (erster Satz)Stammrechtssatz
Für Familienangehörige iSd Art 7 Satz 1 und für die Personengruppe der Kinder iSd Art 7 Satz 2 Assoziationratsbeschluss Nr 1/80 besteht keine altersmäßige Begrenzung (mit 21 Jahren). Schon aus diesem Grund waren die weiteren zur Selbsterhaltungsfähigkeit bzw der durchgehenden Versorgungskette angestellten Überlegungen der belangten Behörde entbehrlich und für die Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes nicht zielführend (Hinweis E 20.5.1998, 97/09/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090019.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015