Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61995CJ0171 Recep Tetik VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;ARB1/80 Art6 Abs2;AuslBG §1 Abs3;EURallg;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 97/09/0099 3 Stammrechtssatz Unterbrechungen iSd Art 6 Abs 2 zweiter Satz Assozra... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 21. Juni 1996 die Ausstellung eines Befreiungsscheines bzw. die bescheidmäßige Feststellung, daß sie berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihr gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen, in eventu eine Beschäftigungsbewilligung für das Unternehmen S. zu erteilen. Alle Anträge stellte die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der Firma S, welche bereit sei, die Beschwerdef... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 11. Juni 1996 stellte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, den an das Arbeitsmarktservice Dornbirn gerichteten Antrag, dieses möge mit Bescheid feststellen, daß er berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihm gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen. Der Beschwerdeführer begründete diesen Antrag damit, daß er seit mehr als fünf Jahren seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz in Österreich habe un... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61995CJ0351 Kadiman VORAB;ARB1/80 Art7 Abs1;AufG 1992 §6 Abs3;AuslBG §1 Abs3;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen des Art 7 Abs 1 erster Gedankenstrich Assozabk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei vor, so kann ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 5. März 1996 beim Arbeitsmarktservice Dornbirn unter anderem den Antrag, mit Bescheid festzustellen, daß er berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihm gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen. Zur Begründung: dieses Antrages wurde vorgebracht, der Beschwerdeführer sei seit 18. Jänner 1989 in Österreich aufenthaltsberechtigt und beschäftigt, zuletzt sei er jedoch arbeitslos gewesen. Sein R... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61995CJ0171 Recep Tetik VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;ARB1/80 Art6 Abs2;AuslBG §1 Abs3;VwRallg; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3); Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/09/0100 ... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61993CJ0355 Hayriye Eroglu VORAB;61995CJ0386 Süleyman Eker VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;AufG 1992 §1 Abs3 Z1;AufG 1992 §6 Abs2;AuslBG §1 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/09/0100
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61993CJ0355 Hayriye Eroglu VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;AuslBG §1 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/09/0100
Rechtssatz: Die aus Art 6 Assozrat Beschluß 1/80 sich für den türkischen Arbeitnehmer ergebenden Rechte sind u... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Arbeitsmarktservice, Landesgeschäftsstelle Vorarlberg, vom 25. Juli 1997 gerichtet, mit welchem der am 17. April 1997 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsbürgers, auf "Feststellung der Assoziationsintegration im Sinne des Art. 6 Abs. 1 letzter Fall des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80" abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, daß der Besc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21964A1229(01) AssAbk Türkei ;61995CJ0171 Recep Tetik VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;AuslBG §1 Abs3;EURallg;
Rechtssatz: Ein türkischer Arbeitnehmer, der bereits über 4 Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat eine ordnungsg... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21964A1229(01) AssAbk Türkei ;61995CJ0171 Recep Tetik VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;ARB1/80 Art6 Abs2;AuslBG §1 Abs3;EURallg;
Rechtssatz: Gibt ein türkischer Arbeitnehmer, der bereits vier Jahre lang im Aufnahmemitglie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. Mai 1996 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Februar 1996 auf Gewährung von Asyl gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung der Beschwerde mit Beschluß vom 25. Februar 1997, Zl. B 1994/96-10, ablehnte und sie zugleich dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Mit hg. Verfügung vom 3. J... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1NE2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E3R E11401020E3R E11402000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2;11994N005 EU-Beitrittsvertrag Akte Art5 Abs2;11994N076 EU-Beitrittsvertrag Akte Ar... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin, ein Backwaren-Erzeugungsbetrieb (mit einem Beschäftigtenstand von 46 inländischen und 13 ausländischen Arbeitern sowie 3 Angestellten), stellte am 27. Jänner 1997 beim Arbeitsmarktservice Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen Mehmet Keser (Zweitbeschwerdeführer) als Bäckerlehrling. Die monatliche Entlohnung sollte S 4.260,-- betragen. Mit Besc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienange... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung70/05 Schulpflicht
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7;SchPflG 1985 §3;SchPflG 1985 §5 Abs1 Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Die "Berufsausbildung" des Kindes türkischer Arbeitnehmer ist nach dem klaren Wortla... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0357 E 15. April 1998
Rechtssatz: Das Recht der Kinder türkischer Arbeitnehmer, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, die im... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 8. Februar 1996 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bregenz den Antrag "mir einen Befreiungsschein auszustellen bzw. mit Bescheid festzustellen, daß ich berechtigt bin, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von mir gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen". Zu diesem Antrag brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei türkische Staatsangehörige, am 1. April 1962 geboren und in W (Vo... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §3 Abs1;AVG §1;AVG §56; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0154 E 29. August 1996
Rechtssatz: Bei Fehlen einer ausdrücklichen Zuständigkeitsnorm ist jene Behörde zur Erlassung des Fests... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1NE2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E3R E11401020E3R E11402000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2;11994N005 EU-Beitrittsvertrag Akte Art5 Abs2;11994N076 EU-Beitrittsvertrag Akte Art76;11994N077 EU-Beitrittsvertrag Akte Art77;21964A1229(01) AssAb... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1NE2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E3R E11401020E3R E11402000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2;11994N005 EU-Beitrittsvertrag Akte Art5 Abs2;11994N076 EU-Beitrittsvertrag Akte Ar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Über Antrag des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geführt, weil am 5. August 1992 bei einer Kontrolle der Baustelle der Ges.m.b.H. in Wien, vier namentlich genannte polnische Staatsbürger ohne die erforderlichen arbeitsmarktrecht... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2
VwSlg 13253 A/1990 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nä... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 12. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien (an diesen war diese Anzeige vom Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten gemäß § 27 Abs. 1 VStG abgetreten worden) als Strafbehörde erster Instanz am 13. August 1990 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der F-GmbH in Wien, zu verantworten habe, daß diese vom 30. April bis 1. Juni... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ die Bezirkshauptmannschaft A als Strafbehörde erster Instanz auf Grund von Anzeigen des Arbeitsamtes A, des Gendarmeriepostens A sowie des Landesarbeitsamtes Niederösterreich und ergänzender Ermittlungen ein mit 22. Februar 1991 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Zeit: 1. Juni 1990 bis 31. August 1990 Ort: Firma B-Ges.m.b.H., A, M-Gasse 39, Tatbeschreibun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum Ausma... mehr lesen...