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E2D Assoziierung TürkeiNorm
61993CJ0355 Hayriye Eroglu VORAB;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/09/0100Rechtssatz
Die aus Art 6 Assozrat Beschluß 1/80 sich für den türkischen Arbeitnehmer ergebenden Rechte sind unterschiedlich und von Voraussetzungen abhängig, die je nach der Dauer einer ordnungsgemäßen Beschäftigung in den Mitgliedstaaten verschieden sind; das Recht auf Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber (Art 6 Abs 1 erster Gedankenstrich) erwirbt ein türkischer Arbeitnehmer nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber (Hinweis Urteil EuGH 5.10.1994, C-355/93, Eroglu).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61993J0355 Hayriye Eroglu VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997090099.X01Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015