Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
21964A1229(01) AssAbk Türkei ;Rechtssatz
Gibt ein türkischer Arbeitnehmer, der bereits vier Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausgeübt hat, seine Arbeit freiwillig auf, verliert er dadurch nicht die aufgrund der VORHERIGEN ordnungsgemäßen Beschäftigungszeiten erworbenen Ansprüche iSd Art 6 Abs 1 zweiter oder dritter Gedankenstrich AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei.
Gerichtsentscheidung
EuGH 695J0171 Recep Tetik VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997090261.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015