Index
E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/09/0357 E 15. April 1998Rechtssatz
Die "Berufsausbildung" des Kindes türkischer Arbeitnehmer ist nach dem klaren Wortlaut des Art 7 zweiter Satz AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei nicht ohne Bedachtnahme auf die Ausbildungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmelandes zu beurteilen; die tatbestandlichen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung erfordern eine IM AUFNAHMELAND abgeschlossene Berufsausbildung. Der Besuch eines Polytechnischen Lehrganges stellt keine abgeschlossene Berufsausbildung in Österreich dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997090131.X02Im RIS seit
09.11.2001