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E000 EU- Recht allgemeinNorm
ARB1/80 Art7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5Stammrechtssatz
Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers nach dieser Vorschrift unabhängig davon zu, ob die Behörden des Aufnahmemitgliedstaates ein bestimmtes Verwaltungsdokument, wie eine Aufenthaltserlaubnis, ausstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090334.X03Im RIS seit
21.02.2002