Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §2ArbVG §7
Rechtssatz: In erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen. Ein zwischen denselben Kollektivvertragsparteien abgeschlossener, inzwischen außer Kraft getretener Kollektivvertrag ist nur dann zur Ausleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Soweit der Revisionswerber auf Grund der Aussagen der am Abschluß beteiligten Personen über den Willen der Kollektivvertragsparteien zu treffende Festste... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §11ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §577
Rechtssatz: Selbst die als Gesetze im materiellen Sinn anzusehenden Schlichtungsklauseln im normativen Teil von Kollektivverträgen geben nur einen im materiellen Recht begründeten Einwand, der im Fall seiner Berechtigung zur Abweisung der Klage führt. Das Prozeßhindernis der Unzulässigkeit des Rechtsweges können sie nicht begründen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine zu HRB 472 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt registrierte GmbH; Gegenstand ihres Unternehmens sind die in der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung (WTBO) angeführten Befugnisse eines Steuerberaters und die Datenverarbeitung, so weit sie Wirtschaftstreuhänder betrifft. Punkt 18 Abs. 1 des am 7. März 1974 errichteten Gesellschaftsvertrages hat folgenden Wortlaut: "Allen Gesellschaftern ist es verwehrt, sich an Unternehmen, deren Gegenstand wirtschaf... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §11
Rechtssatz: Unzulässige (dynamische) Verweisungen in KollV binden auch schuldrechtlich die Kollektivvertragsparteien nur insoweit, als sich daraus allenfalls eine Einwirkungspflicht der Kollektivvertragsparteien auf die Parteien der Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge ergeben kann. Verträge zu Lasten Dritter können die Kollektivvertragsparteien im Rahmen ihrer bloß schuldrechtlichen Beziehungen - also außerhalb de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: KV 83) enthält in § 8 unter der Überschrift "Gehaltsregelung" folgende Bestimmung: "(1) Für die Einreihung in das Gehaltsschema ist die Gliederung nach § 2 maßgebend, wobei den Angestellten unter den gleichen Voraussetzungen wie den Beamten des jeweiligen Bundeslandes die Erreichung höherer Dienstklassen möglich ist. (2) Die Besoldung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2
Rechtssatz: Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt; eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos. Entscheidungstexte 9 ObA 163/89 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §11
Rechtssatz: Die Befugnis der Kollektivertragsparteien, Dritte durch Erlassung kollektivertraglicher Normen zu binden, ist nicht aus der ihnen wie den übrigen Rechtssubjekten zukommenden Privatautonomie, dh aus der grundsätzlichen Freiheit, ihrer rechtlichen Beziehungen durch Rechtsgeschäft zu regeln, abzuleiten, sondern bedurfte einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung zur Rechtssetzung mit Wirkung für am Abschluß... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs2
Rechtssatz: Eine "dynamische" Verweisung in einem KollV auf Beförderungsrichtlinien für die Beamten eines Bundeslandes ist unzulässig. Die "dynamische" Verweisung kann mangels Kundmachung der Beförderungsrichtlinien auch nicht in eine "statische" Verweisung umgedeutet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 215/89 Entsch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §1ArbVG §2
Rechtssatz: Personen, bei denen das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit nicht gegeben ist, die also bei ihrer Dienstleistung ihre persönliche Selbständigkeit nicht einbüßen (zB freie Mitarbeiter), fallen nicht unter den Schutzzweck des Arbeitsverfassungsgesetzes und damit auch nicht unter die Geltung der kollektiven Rechtsgestaltung. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2
Rechtssatz: Zu den Erfüllungspflichten im Rahmen des schuldrechtlichen Teils gehört insbesondere die als kollektivvertragsimmanent anzusehende Durchführungspflicht der Kollektivvertragsparteien, die sowohl Selbstpflicht als auch Einwirkungspflicht ist. Entscheidungstexte 9 ObA 515/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 515/88 Veröff: SZ 61/152 = Arb 10750 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2
Rechtssatz: Jede der beiden Kollektivvertragsparteien ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Einzelarbeitsverträge inhaltlich kollektivvertragsgemäß gestaltet und erfüllt werden. Gegen kollektivvertragswidrig handelnde Mitglieder ist vom kollektivvertragsschließenden Verband entsprechend vorzugehen. Entscheidungstexte 9 ObA 515/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2
Rechtssatz: Enthält ein KollV eine Regelung, die sich an die Mitglieder der Kollektivvertragsparteien mit dem Ziel richtet, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, ohne daß es schon dadurch zu einer unmittelbaren Einwirkung auf bestimmte Arbeitsverhältnisse gekommen wäre, zählen diese zum schuldrechtlichen Teil, auch wenn sie im normativen Teil des KollV enthalten ist; enthält ein KollV nämlich solche Regelungen, so zählen si... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ZPO §577
Rechtssatz: Eine obligatorische Schlichtungsklausel begründet im Prozeß den nur über Einrede wahrzunehmenden, im Falle seiner Berechtigung zur Klageabweisung führenden Einwand der mangelnden Klagbarkeit. Entscheidungstexte 9 ObA 263/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 263/88 8 ObA 2128/96s Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteiles zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Die im vorliegenden Rechtsstreit anzuwendende Bestimmung des ab 1. August 1985 gültigen Kollektivvertrages für die in gewerblichen Molkereien und Käsereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen lautet: "§ 17 Abfertigung 1. Arbeiter haben einen Anspruch a... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §11ArbVG §14
Rechtssatz: Zur dynamischen Verweisung in KollV: Die Delegation der den Kollektivvertragsparteien durch das ArbVG - bezüglich des normativen Teiles des KollV - übertragenen Rechtssetzungsbefugnis an von ihnen verschiedene Rechtssubjekte - hier die Verfasser einer Vertragsschablone - im Wege der dynamischen Verweisung ist unzulässig. Wird der Inhalt der rezipierten, nicht entsprechend kundgemachten Regelung im Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. November 1979 in Kraft getretene, zwischen dem Wiener Theaterdirektorenverband und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe, abgeschlossene, für alle mit Bühnendienstvertrag verpflichteten Mitglieder der Bundestheater geltende und Regelungen über Gastspiele enthaltende Kollektivvertrag (Gastspielkollektivvertrag 1979) bestimmt unter anderem folgendes: "Entschädigungen für Dienstleistungen § 4 (1) Für Arbeit... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde am 17. November 1970 ein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen, wonach der Kläger am Diakonissenkrankenhaus Schladming im Angestelltenverhältnis als verantwortlicher Oberarzt für Anästhesiologie in Vollbeschäftigung für die beklagte Partei tätig werden sollte. Punkt V dieses Dienstvertrages hat folgenden Wortlaut: "Die Einstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes auf unbestimmte Zeit. Jeder der beiden Vertragste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten vom 1. August 1979 bis 31. Juli 1982 als Tischlerlehrling und anschließend als Tischlergeselle beschäftigt. Am 10. Juli 1985 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum 26. Juli 1985. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe, im folgenden nur als Kollektivvertrag bezeichnet, Anwendung. Mit der vorliegenden Klage ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §2ArbVG §3ArbVG §29KollV für Angestellte der Erdölindustrie allg
Rechtssatz: Zwischen dem auf das Kalenderjahr abgestellten unabhängig vom Antritt eines Urlaubes zu gewährende Urlaubszuschuß (14. Monatsbezug) und dem auf das durch das Eintrittsdatum bestimmte Urlaubsjahr abgestellten Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht kein Zusammenhang, der es rechtfertigen würde, eine betriebliche Akkontierungsregelung für den am 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. März 1957 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Sie ist derzeit Abteilungsleiterin im Betrieb Gänserndorf. Die für diesen Betrieb maßgebliche Dienstordnung bestimmt im § 26: "Der 14. Monatsgehalt wird am 30. Juni eines jeden Jahres fällig. Er wird bei Urlaubsantritt abgerundet akontiert." Der Kollektivvertrag für die Angestellten der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Erdölindustrie Österreichs enthält in § 13 unter anderem f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Angestellte der beklagten Partei, die gemäß § 23 a des Kollektivvertrages für Angestellte der Erdälindustrie (im folgenden kurz: Kollektivvertrag = KV) Arbeitnehmern, die infolge Fehlens von Verkehrsmitteln gezwungen sind, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Kraftfahrzeug die Arbeitsstätte zu erreichen, für jeden zurückgelegten Kilometer zur und von der Arbeitsstätte ein Kilometergeld von S 1,85 zu bezahlen hat, wenn die Arbeitsstätte vom Wohnort mehr a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt der beklagten Partei gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestandes seines Arbeitsverhältnisses zur beklagten Partei über den 12.7.1983 hinaus. Zur
Begründung: führt er im wesentlichen aus, die am 12.7.1983 von der beklagten Partei ausgesprochene Entlassung sei rechtsunwirksam, weil sie nicht mt einem Disziplinarerkenntnis erfolgt sei. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsuntern... mehr lesen...
Der Kläger war seit dem 1. 10. 1959 bei der beklagten Versicherungsgesellschaft, deren Betrieb den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes unterliegt, zuletzt als Leiter des Rechnungswesens beschäftigt. In § 1 des Anstellungsvertrages vom 5. 8. 1966 hatte die beklagte Partei dem Kläger die am 20. 6. 1962 erteilte Kollektivprokura und die zum 1. 7. 1962 erfolgte Bestellung zum Leiter des Rechnungswesens bestätigt. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Vertrages galten für eine Kündigung seiten... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §3ArbVG §97
Rechtssatz: Ansprüche des Dienstnehmers auf Ruhegeld oder Pensionszuschuß können auf einer Einzelvereinbarung, auf Kollektivvertrag (§ 2 Abs 2 Z 2 und § 3 Abs 1 ArbVG) oder auf Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 18 ArbVG) beruhen. Die Entstehung des Ruhegeldanspruches wird dabei neben der Beendigung der Arbeitsleistung meist noch von dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängig gemacht. Erst mit dem Eintritt a... mehr lesen...
Gegenstand des Revisionsrekurses ist allein die Frage, ob der vom Kläger geltend gemachte Pensionszuschuß eine Masseforderung im Sinne des § 46 Abs. 1 Z. 4 KO darstellt und daher der Rechtsweg zulässig ist oder ob es sich dabei um eine Konkursforderung dritter Klasse handelt. Der Kläger war bis 28. Feber 1975 bei der P-AG in H beschäftigt. Ab diesem Datum ist er in den Ruhestand getreten. In Anerkennung seiner Verdienste wurden ihm und seiner Gattin auf Lebenszeit ein Pensionszuschu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2Do - Arzt §3 Abs3 Satz2DO.B §1 Abs5 Satz2
Rechtssatz: § 3 Abs 3 Satz 2 DO - Arzt (jetzt § 1 Abs 5 Satz 2 DO.B), wonach Sonderverträge und deren Änderungen der vorherigen Zustimmung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, berührt aber nicht die Gültigkeit eines abgeschlossenen Sondervertrages. Entscheidungstexte 4 Ob 128/77 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §3
Rechtssatz: Der normative Teil eine Kollektivvertrages ist ein Gesetz im materiellen Sinn und wirkt - ebenso wie ein Gesetz im formellen Sinn - gestaltend auf den Arbeitsvertrag ein, wobei er dessen Inhalt (mitbestimmt) bestimmt, soweit sein Regelungsziel die rein vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien des Einzelarbeitsvertrages - und nicht etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten - betrifft. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IIArbVG §2
Rechtssatz: Ein schuldrechtlicher Vorvertrag zum Abschluß eines genau bestimmten Tarifvertrages ist zulässig und bedarf nicht der Schriftform des § 1 Abs 2 TVG in Verbindung mit § 126 BGB. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104242 Dokumentnummer JJR_19761019_AUSL000_001AZR00611_7500000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IIArbVG §2
Rechtssatz: Die Anfechtung eines derartigen Vorvertrages unterliegt den Regeln des BGB und hat also Rückwirkung. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104243 Dokumentnummer JJR_19761019_AUSL000_001AZR00611_7500000_002 mehr lesen...