RS OGH 1989/6/14 9ObA163/89, 9ObA20/94, 8ObA361/97i, 9ObA218/99w, 9ObA224/00g, 8ObA162/01h, 8ObA10/0

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Veröffentlicht am 14.06.1989
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Norm

ArbVG §2

Rechtssatz

Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt; eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 163/89
    Entscheidungstext OGH 14.06.1989 9 ObA 163/89
    Veröff: Arb 10809
  • 9 ObA 20/94
    Entscheidungstext OGH 23.02.1994 9 ObA 20/94
    Beisatz: Hier: § 40 AngG (T1)
  • 8 ObA 361/97i
    Entscheidungstext OGH 29.01.1998 8 ObA 361/97i
    Beisatz: Hier: § 6 UrlG und § 8 AngG - Vereinbarte Anwendung des VBG 1948. Eine Kompensation zwingender gesetzlicher Ansprüche mit vertraglich eingeräumten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. (T2)
  • 9 ObA 218/99w
    Entscheidungstext OGH 15.12.1999 9 ObA 218/99w
    nur: Eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos. (T3)
    Beisatz: Hier: Art VI KollV der pharmazeutischen Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken - § 10 AZG. (T4)
  • 9 ObA 224/00g
    Entscheidungstext OGH 23.05.2001 9 ObA 224/00g
    Vgl auch; Beis wie T2 nur: Eine Kompensation zwingender gesetzlicher Ansprüche mit vertraglich eingeräumten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. (T5)
    Beisatz: Eine dem § 23 AngG entgegenstehende vertragliche Vereinbarung ist wirkungslos. (T6)
  • 8 ObA 162/01h
    Entscheidungstext OGH 18.04.2002 8 ObA 162/01h
    Beis wie T2; Beisatz: § 6 UrlG ist ebenso wie alle anderen zwingenden Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts etwa betreffend Abfertigung, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung einzuhalten, soweit sie günstiger sind als die als lex contractus in den Einzeldienstvertrag übernommenen Bestimmungen des VBG. (T7)
  • 8 ObA 10/02g
    Entscheidungstext OGH 19.09.2002 8 ObA 10/02g
    nur: Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden. (T8) Beis wie T2; Beis wie T7
  • 8 ObA 50/05v
    Entscheidungstext OGH 16.11.2005 8 ObA 50/05v
    nur: Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt. (T9)
    Beisatz: Auch im Verhältnis einer einseitig zwingenden gesetzlichen Regelung zu einer abweichenden Bestimmung in einem Kollektivvertrag (oder einer Betriebsvereinbarung bzw einem Arbeitsvertrag) ist aber ein Günstigkeitsvergleich anzustellen. (T10)
  • 9 ObA 83/07g
    Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 ObA 83/07g
    nurT3
  • 9 ObA 3/08v
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 9 ObA 3/08v
    Vgl auch
  • 9 ObA 127/12k
    Entscheidungstext OGH 21.02.2013 9 ObA 127/12k
    nur T3; Veröff: SZ 2013/21
  • 9 ObA 71/13a
    Entscheidungstext OGH 27.09.2013 9 ObA 71/13a
    Beisatz: Hier: Unwirksamkeit einer Bestimmung in einer - für iSd § 18 PTSG übergeleitete ehemalige Vertragsbedienstete geltende - Dienstordnung iSd § 19 Abs 4 PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet. (T11)
  • 9 ObA 116/13v
    Entscheidungstext OGH 29.10.2013 9 ObA 116/13v
    nur: Eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und daher wirkungslos. (T12); Beis wie T11
  • 9 ObA 112/17m
    Entscheidungstext OGH 21.03.2018 9 ObA 112/17m
    Auch; Beis wie T10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050828

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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