RS OGH 1988/11/16 9ObA515/88

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Norm

ArbVG §2

Rechtssatz

Zu den Erfüllungspflichten im Rahmen des schuldrechtlichen Teils gehört insbesondere die als kollektivvertragsimmanent anzusehende Durchführungspflicht der Kollektivvertragsparteien, die sowohl Selbstpflicht als auch Einwirkungspflicht ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050854

Dokumentnummer

JJR_19881116_OGH0002_009OBA00515_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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