Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 3. 1998 bei der Beklagten als Fabriksarbeiterin im Schichtdienst beschäftigt. Bis 2006 arbeitete sie abwechselnd von 5:00 Uhr früh bis 13:00 Uhr oder von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Ab April 2006 wurde die Klägerin ohne ihre Zustimmung auch zur Nachtschicht von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr eingeteilt. Mit Schreiben vom 10. 10. 2006 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie aus familiären Gründen ihren Betreuungspflichten gegenüber ihren be... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2KollV über die Frauennachtarbeit in der holzverarbeitenden Industrie allg
Rechtssatz: Trotz Aufhebung des § 4c Frauen-Nachtarbeitsgesetzes durch das EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz (BGBl I Nr 122/2002) steht der Kollektivvertrag über die Frauennachtarbeit in der holzverarbeitenden Industrie nach wie vor in Kraft. Entscheidungstexte 9 ObA 3/08v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Keppert und Mag. Johann Schneller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Betriebsrat Bord der Austrian Airlines AG, 1300 Wien-Flughafen, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Hutterer und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Daniel U*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete zunächst vom 19. 7. 2004 bis 31. 12. 2004 als „regulärer" Maler- und Anstreicherlehrling bei der beklagten Partei. Dieses Lehrverhältnis wurde zum 31. 12. 2004 vorzeitig aufgelöst. Über Betreiben der Betreuerin des Klägers in BBRZ Kapfenberg absolvierte der Kläger in der Folge in der Zeit vom 1. 1. 2005 bis 18. 7. 2007 eine integrative Berufsausbildung gemäß § 8b Abs 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) im Betrieb der beklagten Partei. Mit der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 2. Mai 2005 bei der Beklagten im Vertrieb in der Abteilung Tiscover/Marketing beschäftigt. Davor war er im Zeitraum vom 1. Juni 1998 bis 30. Oktober 2004 bei der R***** GmbH (in der Folge: Werbeagentur) tätig und ua für die selbständige Betreuung einiger Kunden in Spezialgebieten verantwortlich. Er war mit folgenden Hauptaufgaben betraut: Web- und Werbegrafikdesign, Umsetzung von Websites im Hinblick auf Grafik sowie html- und Flash-Programmi... mehr lesen...
Norm: ARbVG §2ArbVG §3ArbVG §11KollV-IT §15
Rechtssatz: Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht. Vielmehr sind die Einstufungskriterien im Kollektivvertrag -auch im Zusammenhang mit gebotenen Vordienstzeitenanrechnungen - verbindlich. Entscheidungstexte 8 ObA 19/08i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 2004 wurden von der Beklagten mit 200 Arbeitnehmern befristete Arbeitsverhältnisse begründet. Dazu war es gekommen, weil die Fertigung eines bestimmten Automotors wegen Umbauarbeiten an einem bestimmten Standort in Deutschland zur Beklagten nach Österreich verlagert wurde. Dabei stand von vornherein fest, dass diese Motorenproduktion bis 2006 laufen werde. Unter anderem standen auch die Arbeiter Manfred R*****, Martin H***** und Regina H***** in der Zei... mehr lesen...
Begründung: Die Firma MS Z***** GesmbH mit Sitz in Wien wurde im September 2003 mit der W. K***** GmbH verschmolzen. Sie ist seit 1. 1. 2002 Mitglied des Fachverbandes der Seeschifffahrtsunternehmungen Österreichs in der Wirtschaftskammer Wien. Die Beklagte mit Sitz in Wien, ist Mitglied des Fachverbandes der Seeschifffahrtsunternehmungen Österreichs. Eigentümerin des Motorschiffes „Z*****" eines Frachtschiffs mit einer Länge von rund 100 m und einer Leistung von rund 1500 kW war ... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 2005 waren im hier maßgeblichen Stadttheater einige Techniker zuerst für die Probe des Stückes „Luna" und danach zur Vorbereitung der Aufführung der Oper „Fledermaus" eingeteilt sowie nach deren Ende zum Abbau der Kulissen und zur Vorbereitung für den am nächsten Tag folgenden Aufführungsbetrieb. Von der Gesamtarbeitszeit von 8 Stunden entfielen 2,5 Stunden auf die Zeit von 8.00 bis 10.30 Uhr und 5,5 Stunden auf die Zeit von 18.30 bis 24.00 Uhr. Am 21. 3. 2006... mehr lesen...
Begründung: Dem gemäß § 43 Abs 3 ASGG unabhängig vom Vorbringen der Antragsteller zu ermittelnden Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Bundesanstalt Statistik Österreich (vgl dazu OGH 8 ObA 95/05m) ist unter anderem Folgendes zu entnehmen: Dem gemäß Paragraph 43, Absatz 3, ASGG unabhängig vom Vorbringen der Antragsteller zu ermittelnden Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Bundesanstalt Statistik Österreich vergleiche dazu OGH 8 ObA 95/05m) ist unter anderem Folgendes zu entnehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Rechtsträgerin einer Sonderkrankenanstalt, in der (unstrittig) 60 Arbeiter beschäftigt sind, auf deren Dienstverhältnis die Dienstordnung C (im Folgenden: DO.C) für die Arbeiter bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs Anwendung findet. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der SKA ist es notwendig, dass Arbeiter während der wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt werden; für eine solche Dienstleistung wird Ersatzruhe gewährt. Die Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 2. 8. 2005 bei der Firma Autohaus P***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) in einem Lehrverhältnis beschäftigt. Dieses endete gemäß § 14 Abs 2 BAG ex lege durch Löschung der Gewerbeberechtigung am 19. 4. 2006. Der Kläger war ab 2. 8. 2005 bei der Firma Autohaus P***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) in einem Lehrverhältnis beschäftigt. Dieses endete gemäß Paragraph 14, Absatz 2, BAG ex lege durch Löschung der Gewerbeberechtigung am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das beklagte Luftfahrtunternehmen hat seine Co-Piloten bis 1990 selbst ausgebildet. Die Kosten der Ausbildung mussten dabei von den Piloten im Rahmen von individuellen Rückzahlungsverpflichtungen getragen werden, was wegen der unterschiedlichen Behandlung zu Unzufriedenheiten führte. 1990 hat die Beklagte dann die Co-Pilotenausbildung in einer separaten Gesellschaft ausgelagert. In diesem Zusammenhang wurde auch in dem für die Beklagte geltenden Kollektivvertra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 10. 1997 schlossen der Vorstand der Zweitbeklagten und der klagende Zentralbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Errichtung einer Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung durch den Beitritt zu einem von der Erstbeklagten und der Nebenintervenientin gebildeten Konsortium. In dieser Betriebsvereinbarung erklärt sich der Arbeitgeber bereit, für seine Arbeitnehmer als Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Sozialversicherung eine zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 24. 11. 1999 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Am 18. 1. 2004 gegen 15.00 Uhr fuhr der Kläger mit seinem LKW auftragsgemäß Richtung Osten. Er erreichte am selben Tag Linz. Am Montag, dem 19. 1. 2004 erhielt der Kläger den Auftrag, Dienstag früh Zwischenladungen vorzunehmen. Das bedeutete eine Fahrt von Wien nach Böheimkirchen, zurück nach Wien und von Wien nach Tirol. Da in Böheimkirchen die Hubwagen des zu beliefernden Unternehm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Herbert M*****, vertreten durch Dr. Friedrich Gatscha, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, , vertreten durch C... mehr lesen...
Begründung: Zum Vorverfahren 8 ObA 52/03k: Zwischen dem Antragsteller und dem Österreichischen Sparkassenverband war zu 8 ObA 52/03k ein Feststellungsverfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG anhängig, das die Pensionsansprüche von ehemaligen Angestellten der B***** AG (B*****) betraf, die zumindest seit 1. 7. 1974 bei dieser bzw deren Rechtsvorgänger in einem definitiven Dienstverhältnis beschäftigt waren und in der Zeit vom 31. 12. 1999 bis 31. 12. 2002 ausgeschieden sind und auf die noch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam bei einem Spaziergang mit dem Beklagten, der als „Stadtbaumeister" einerseits 80 % Planungsarbeiten, aber andererseits auch 20 % Baumeisterarbeiten durchführt und darunter auch jährlich ein größeres Bauprojekt, bei einer solchen Baustelle ins Gespräch. Dabei vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger bereits am darauf folgenden Dienstag für den Beklagten zu arbeiten beginnen sollte, und zwar mit einem Monatsnettolohn zwischen EUR 1.400,-- und ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der antragstellenden Partei Gewerkschaft der Privatangestellten, 1013 Wien, Deutschmeisterplatz 2, vertreten durch Dr. Georg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit der Gründung seines Unternehmens im Jahr 2000 befasst sich der Beklagte mit der Herstellung diverser Planen; nur 10 % des gesamten Umsatzes werden aus der Handelstätigkeit erzielt. Der Beklagte verfügt über die Berechtigung für das Handelsgewerbe und seit 15. 5. 2001 auch über die Gewerbeberechtigung als Tapezierer und Dekorateur, eingeschränkt auf die Herstellung von Autoplanen. Die Klägerin war vom 2. 5. 2002 bis 30. 9. 2004 beim Beklagten als Buchhalteri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Ärztekammer für Oberösterreich, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ist eine gesetzliche berufliche Interessensvertretung. In ihren Wirkungsbereich fällt ua die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte (§ 66 Abs 1 ÄrzteG). Die klagende Ärztekammer für Oberösterreich, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ist eine gesetzliche berufliche Interessensvertretung. In ihren Wirkungsbereich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Piloten bzw Co-Piloten, die bei der Lauda Air Luftfahrtgesellschaft mbH beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis im Rahmen eines Betriebsüberganges zufolge § 3 Abs 1 AVRAG per 1. 10. 2004 auf die beklagte Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG übergegangen ist. Die klagenden Parteien sind Piloten bzw Co-Piloten, die bei der Lauda Air Luftfahrtgesellschaft mbH beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis im Rahmen eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 7. 2003 bis zu seiner am 27. 1. 2004 erfolgten Entlassung bei der Beklagten beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung unberechtigt erfolgte. Nach § 20 des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages für das Bewachungsgewerbes verfallen sämtliche Ansprüche, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden; bei rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war durch mehr als drei Jahre bis zum 31. 10. 2002 bei der Beklagten als Versicherungsangestellter im Außendienst beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Seit 1. 11. 2002 ist der Kläger als selbständiger Versicherungsmakler berufstätig. Auf das Dienstverhältnis fand der Rahmenkollekivvertrag für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (KVA) Anwendung. § 6 dieses Kollektivvertrages „Provisionszahlung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 7. 1941 geborene Kläger trat 1970 in den Dienst der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV). Er stand als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der PTV vom 27. 12. 1995 wurde er definitiv gestellt. Am 24. 11. 1997 schlossen die Post und Telekom Austria AG (PTA) - eine Rechtsnachfolgerin der PTV bzw eine Rechtsvorgängerin der Beklagten - und der Zentralausschuss des Betriebsrats der PTA eine Betriebsvereinbarung ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2AngG §27 Z2DO.A §32 Abs2
Rechtssatz: Die kollektivvertragliche Regelung in § 32 Abs 2 DO.A (einseitig erklärte Ruhestandsversetzung) hält der Günstigkeitsprüfung statt. Soweit die Berufsunfähigkeit im Sinne des ASVG gleichzeitig auch die Dienstunfähigkeit im Sinne des § 27 Z 2 AngG verwirklicht, ergibt sich das bereits daraus, dass die Beklagte diesen Fall nach der DO.A nicht zum Anlass für eine Entlassung, sondern nur zum Anlass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 21. 5. 1984 bis 31. 3. 2004 als Diplomkrankenschwester beschäftigt. Da der am 27. 6. 1951 geborenen Klägerin die Erbringung der erforderlichen Arbeitsleistungen zunehmend schwerer fiel, stellte sie am 17. 11. 2003 bei der Beklagten einen Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension. Im Jänner 2004 unterzog sie sich den angeordneten anstaltsärztlichen Untersuchungen. In Unkenntnis der Pflicht, ihre Dienstgeberin sowohl von der Ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf das Arbeitsverhältnis des seit 1. 7. 1997 bei der Beklagten als Techniker beschäftigten Klägers findet der Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe Wien Anwendung. Der Kläger begehrt nun im Einzelnen aufgeschlüsselt der Höhe nach unstrittig eine Lohnnachzahlung basierend auf den im Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehenen Istlohnerhöhungen. Er stützt sich zusammengefasst darauf, dass nach dem Kollektivvert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Michael W*****, Betriebsberater, *****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rec... mehr lesen...