Norm
ArbVG §2Rechtssatz
Eine "dynamische" Verweisung in einem KollV auf Beförderungsrichtlinien für die Beamten eines Bundeslandes ist unzulässig. Die "dynamische" Verweisung kann mangels Kundmachung der Beförderungsrichtlinien auch nicht in eine "statische" Verweisung umgedeutet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050838Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2017