Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 10. 4. 1990 bei der beklagten Partei beschäftigt. Der Familienwohnsitz des Klägers befindet sich in 7232 Kobersdorf. Sein Sohn mietete in 1140 Wien, ***** eine Wohnung. Er und der Kläger wohnten in dieser Wohnung und trugen die Kosten gemeinsam, wobei der Kläger auch an dieser Adresse gemeldet war, sein Hauptwohnsitz jedoch Kobersdorf blieb. Mit Juni 1998 kündigte der Sohn des Klägers diese Wohnung in Wien, wobei auch der Kläger ab diesem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zunächst vom 1. 4. 1992 bis 30. 6. 1992 im Rahmen eines befristeten Angestelltenvertrages als Innendienstangestellter der beklagten Partei tätig. Vom 1. 7. 1992 bis 6. 7. 1992 wurde er zum ordentlichen Präsenzdienst einberufen, sodann aber wegen Untauglichkeit entlassen. Am 13. 7. 1992 setzte er sein Dienstverhältnis bei der beklagten Partei fort und zwar zunächst im Rahmen eines bis 30. 9. 1992 befristeten Dienstverhältnisses. Im Anschluß da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und/oder Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Betriebsvereinbarungen sind wie Kollektivverträge auszulegen (Arb 11.550). Es ist vom objektiven Inhalt der
Norm: auszugehen. Nur der in der
Norm: objektiv erkennbare Wille des Normengebers ist maßgebend (SZ 66/36; Arb 11.550). Demzufolge sind Motive der Betriebsvereinbarungspartner,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 10. 1993 bis 2. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Büglerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Klägerin verdiente zuletzt einen Bruttostundenlohn von S 59,95. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Chemischreiniger, Wäscher und Färber anzuwenden. Mit ihrer Klage vom 2. 5. 1997 begehrte die Klägerin den Zuspruch von S 30.259 brutto sA, darin enthalten S 14.388 bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Anspruch des Klägers auf kollektivvertragliche Höhereinstufung zu Recht verneint, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Anspruch des Klägers auf kollektivvertragliche Höhereinstufung zu Recht verneint, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10. 6. 1941 geborene Kläger war bis zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses per 30.6.1995 als Führungskraft (Verwendungsgruppe VI des Verwendungsgruppenschemas des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie) bei der beklagten Partei beschäftigt. Seine Vordienstzeiten bei der S***** AG vom Eintritt am 1. 4. 1970 bis 1. 5. 1983 hat die Beklagte durch Übernahme des Klägers mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Mit Besche... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2
Rechtssatz: Der Kollektivvertrag ist ein Instrument kollektiver Rechtssetzung und steht sohin nicht für Einzelfallregelungen zur Verfügung. Kollektive Rechtssetzung bedeutet aber nur, daß es sich um Regelungen handelt, die für eine Mehrheit von Arbeitnehmern (Arbeitsverhältnissen) Bedeutung haben, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft regeln. Hier: Die Geltungsbereichsfestsetzung durch die Gehaltstafel ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt nach Einschränkung einen Betrag von S 6.065,73 brutto als Entgeltnachzahlungsdifferenz für den Zeitraum 2.11.1995 bis 31.1.1996 mit der
Begründung: , daß sie aufgrund der Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten nach der Gehaltstafel f und nicht nach der Gehaltstafel a zu entlohnen gewesen wäre. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die gesonderte Gehaltstafel f für Warenhäuser sei außerh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteiles ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Die
Begründung: des angefochtenen Urteiles ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Nach den von den Vorinstanzen getroffenen, vom Berufungsgericht auf den S 5 bis 7 seiner Urteilsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1.6.1989 als Schlosser beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten wurde sowohl im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb (Montag 6.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr) als auch im kontinuierlichen Schichtbetrieb (Montag 6.00 Uhr bis Samstag 6.00 Uhr) gearbeitet, wobei täglich drei Schichten a 8 Stunden gefahren wurden. Der Kläger hat nie im vollkontinuierlichen, wohl aber im kontinuierlichen Schichtbetrieb gearbeitet. Er wurde unter Einh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing.Albin M*****, der Ehegatte der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, war vom September 1963 bis zu seinem Tod am 7.6.1996 als Angestellter im Betrieb der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, beschäftigt. Die Ehe zwischen ihm und der Erstklägerin hatte im Zeitpunkt des Todes bereits mehr als zwei Jahre gedauert. Ing.M***** war gesetzlich zum Unterhalt an die Erstklägerin verpflichtet. Die am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Pensionszuschußzahlungen zustehen, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Pensionszuschußzahlungen zustehen, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Ric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter des Instituts für physikalische Medizin am allgemeinen öffentlichen Landeskrankenaus S*****, dessen Rechtsträger die beklagte Partei ist. Er steht zur beklagten Partei in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Bis 31.12.1990 bestand bezüglich der Verrechnung ambulanter Leistungen im Bereich der Landeskrankenhäuser ein vertragsloser Zustand. Erst am 10.8.1992 wurde zwischen dem Land Oberösterreich als Rechtsträger der Landeskran... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Arbeitsvertrages vom 21.2.1994 war der Kläger bei der beklagten Partei ab 1.4.1994 als angestellter Handelsreisender mit einem monatlichen Fixum und Provision beschäftigt; er kündigte sein dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden nur KV) unterliegendes Arbeitsverhältnis zum 30.6.1996, wobei er auf seine unterkollektivvertragliche Entlohnung hinwies und die Differenz (wenn auch ohne Nennung eines Betrages) binnen 14 Tagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm ein Anspruch auf Altersunterstützung gemäß der Betriebsvereinbarung über die Richtlinien für diese Altersunterstützung vom 3.4.1978 zustehe. Obwohl die Beklagte anderen ehemaligen Arbeitnehmern der Beklagten Leistungen aus dem Titel Betriebspension erbringe, so daß eine Einstellung der Leistung aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt sei, verweigere die Beklagte dem Kläger diese Leistung, obwohl er nach Erlangu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Auszugehen ist davon, daß sich der Kläger, ein Berufsfußballer, in seinem Spielervertrag vom 1.7.1993 in P 3 ua ausdrücklich den Satzungen des Österreichischen Fußballbun... mehr lesen...