Norm: ArbVG §2KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs2KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs6
Rechtssatz: Die Teilnichtigkeit der dynamischen Verweisungen in § 8 Abs 2 und § 8 Abs 6 Satz 2 KollV führt nicht zur Ungültigkeit der in § 8 Abs 6 Satz 1 KollV enthaltenen Ermächtigung, weil mit dieser
Norm: offensichtlich eine zwingende generelle Besoldungsregelung ohne Rücksicht auf den übrigen Restbestand de... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: Kollektivvertrag oder KV) bestimmt ua folgendes: "§ 8 Gehaltsregelung (1)....................... (2) Die Besoldung erfolgt, soweit nicht durch Kollektivvertrag abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, analog dem Gehaltsschema der öffentlich Bediensteten des jeweiligen Bundeslandes entsprechend den Bestimmungen der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt; seit 1.12.1990 bezieht er die Berufsunfähigkeitspension. Am 1.10.1987 erreichte er die 18. (höchste) Bezugsstufe in seiner Dienstklasse E III des Gehaltsschemas der DO.A; er war zumindest seit dem Jahr 1986 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit "gut" beschrieben. Gemäß § 45 DO.A hätte er bei weiterer Dienstleistung am 1.10.1991 die Dienstalterszulage in der Höhe der Gehaltsdiffer... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §29Branchenanhang zum Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungsmittelindustrie und Genussmittelindustrie Österreichs allg
Rechtssatz: Die Organisation der Betriebsverfassung sowie die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft können durch Kollektivvertrag (und kraft kollektivvertraglichen Vorbehalts gemäß § 29 ArbVG durch Betriebsvereinbarung) nur so weit geregelt werden, als sie von der durch § 2 Abs 2 ArbVG gesetzlich eingeräumte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (im folgenden auch kurz: KV) enthält ua folgende Bestimmung: "§ 24 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Regelung der aus dem Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer entstammenden Angelegenheiten erfolgt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr.22/74 idgF. Der sogenannte Bra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den Arbeitnehmern der beklagten Partei für Arbeitszeiten während der Ruferreichbarkeit bzw. allgemeinen Erreichbarkeit (Überstunden) ein 100 %iger Überstundenzuschlag gebührt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entge... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §2ArbVG §11
Rechtssatz: Geht man davon aus, daß eine statische Verweisung auf eine geltendes Gesetz im Kollektivvertrag zulässig ist (siehe Arb 10.815 mwH), dann muß der Normadressat dann, wenn trotz zwischenzeitiger Gesetzesänderung eine ausdrückliche Verweisung auf das inzwischen außer Kraft getretene Gesetz unverändert beibehalten wird, jedenfalls auch die von den Kollektivvertragsparteien nach wie vor zitierte, auß... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "....... § 3 (1) a) Die Zuschußpension ist die Ergänzung der Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf einen Gesamtbezug gemäß Abs(2).... b) Die bedingte Pension wird bis zum Anfall einer Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Ausmaße des Gesamtbezuges - unbeschadet der Bestimmungen nach den §§ 16 ff - bemessen. (2) a) Grund... mehr lesen...
Begründung: Im Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe vom 13.Juli 1988 (im folgenden: KV) ist unter anderem folgendes bestimmt: "...... 2. Arbeitszeit a) Die Normalarbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen (Essenspausen) darf wöchentlich 40 Stunden nicht übersteigen und ist auf 5 oder 6 Arbeitstage aufzuteilen. ... 3. Wöchentliche Ruhezeit a) Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw Woch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §1ArbVG §2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung eines Kollektivvertrages auf ein Rechtsverhältnis ist, daß es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ein Vertragsteil muß daher Arbeitnehmer sein. Die Arbeitnehmereigenschaft von Vorstandsmitgliedern einer AG und die Anwendbarkeit von KollV auf Vorstandsmitgliedern wird aber in österreichischen Rechtsprechung grundsätzlich verneint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt als einheitliches Unternehmen mit einem einheitlichen Vorstand zwei organisatorisch und betriebswirtschaftlich getrennte Betriebe und zwar einerseits eine Bahn und andererseits ein Elektrizitätswerk, wobei jeder Betrieb über eine eigene Arbeitnehmervertretung verfügt. Die wirtschaftliche Bedeutung des E-Werksbetriebes (Aufwand und Ertrag) übersteigt jene des Bahnbetriebes bedeutend. Österreichweit sind erheblich mehr Dienstnehmer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr die Frage, ob der Klägerin als Druckereifacharbeiterin gemäß § 14 Z 1 des Kollektivvertrages für das graphische Gewerbe, Sonderbestimmung Druckvorbereich, ein 15-%iger Zuschlag zum Facharbeiterlohn (und damit die strittige Differenz von S 132.963,19 brutto abzüglich S 33.887,49 netto sowie der bei Zurechtbestehen dieses Zuschlages mit S 7.520,26 brutto zu errechende Abfertigungsmehrbetrag) gebührt. Die einschlägi... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ZPO §502 Abs4 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Der Auslegung von Kollektivverträgen kommt stets eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zu. Entscheidungstexte 9 ObA 189/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 9 ObA 189/91 9 ObA 207/94 Entscheidungstext OGH 28.09.1994 9 ObA 207/94 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.6. bis 13. oder 14.9.1988 bei der beklagten Partei als Wacheorgan beschäftigt. Sein Arbeitslohn betrug S 45 brutto, der Überstundenzuschlag 50 %. Als Arbeitszeit waren Samstag 14 und Sonntag 12 Stunden vereinbart, insgesamt also 24 Stunden und zwei Überstunden. Zeitweise half der Kläger auch wochentags aus. Am 2.9.1988 meldete sich der Kläger für das Wochenende 3./4.9.1988 krank. Am 5.9.1988 kündigte die beklagte Partei den Kläger schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge des Klägers noch folgendes auszuführen: Rechtliche Beurteilung Der Kläger leitet seinen Anspruch auf Entlohnung von sogenannten Stillagerstunden nicht unm... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs 2 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 1. Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller führt zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsanträge aus, am 1. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.4.1964 bis 31.7.1983 bei der Beklagten als Leiter der Stabsstelle-Werksausbau angestellt. Die Beklagte hat die dem Kläger zugesagte und nach seinem Übertritt in den Ruhestand gewährte Pension mit 30.11.1988 widerrufen und dem Kläger eine einmalige Entschädigungsleistung von S 208.565 überwiesen. Der Kläger hat dem unverzüglich widersprochen, auf seinen Rechtsanspruch hingewiesen und die geleistete Zahlung nur mit Vorbehalt angenommen. De... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §11ZPO §503 Z4
Rechtssatz: In welche Verwendungsgruppe eines KollV ein Beschäftigter einzustufen ist, ist Rechtsfrage. Entscheidungstexte 10 ObS 21/90 Entscheidungstext OGH 06.02.1990 10 ObS 21/90 Veröff: SSV - NF 4/16 10 ObS 370/02p Entscheidungstext OGH 07.10.2003 10 ObS 370/02p Beisatz: Die Frage, in wel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3.4.1936 geborene Kläger leidet neben vielfachen, aber nicht einschneidenden altersbedingten Abbau- und Abnützungserscheinungen im wesentlichen an einer coronaren Herzkrankheit bei mittelgradigem Bluthochdruck und einer leichten Erhöhung der Blutfettwerte. Der Kläger kann leichte Arbeiten im Stehen, Gehen und Sitzen ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten. Zu vermeiden sind Arbeiten überwiegend oder dauernd im Bücken bis zum Boden, das Heben und Trage... mehr lesen...