Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Aufenthalt (hier: in einem Flüchtlingslager im damaligen Palästina) als Wohnsitzbegründung angesehen werden kann, kommt es nicht auf die Wohnqualität an (hier: Aus dem Umstand, daß der betreffenden Person damals nur eine Unterkunft in einem Flüchtlingslager offenstand, kann ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beendigung des Zeitraumes der Auswanderung ist die allgemeine Regel für maßgebend anzusehen, wonach für eine solche Beendigung sowohl bei der geglückten Auswanderung die Remigration wie auch bei der mißglückten Auswanderung die erweisliche Absicht, in Österreich wiederum den Wohnsitz zu b... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2 Stammrechtssatz Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd § 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, d... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 4 Stammrechtssatz Für die äußerliche Erkennbarkeit der Niederlassungsabsicht besonders bedeutsam sind persönliche Seite, Familiensitz und Haushaltsführung; Indizien für einen dauernden Aufenthalt sind etwa 1) Dauer eines Mietvertrages, 2) Umfang d... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 3 Stammrechtssatz Auch für die Frage der Beendigung einer Auswanderung ist die Frage des wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunktes der Lebensinteressen maßgebend (Hinweis E 17.11.1977, 1577, 1578/77). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Zulassung eines der Type und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, das von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf für den Beschwerdeführer zugelassen war, gemäß § 44 Abs. 2 lit. g in Verbindung mit § 43 Abs. 4 lit. b KFG 1967 aufgehoben. Gemäß § 44 Abs. 4 KFG 1967 wurde verfügt, daß der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsbehörde unverzüglich abzuliefern seien. In seiner an d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Staatsbürgerschaft90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;StbG 1985 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/04 91/11/0121 1 Stammrechtssatz Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes in § 40 Abs 1 KFG ist derselbe, wie er in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, etwa in § 66 Abs 1 JN oder in § 5 St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: HauptwohnsitzG 1994 Art1 Abs2;HauptwohnsitzG 1994 Art8 Z1;HauptwohnsitzG 1994 Art8 Z5;JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;VwRallg;
Rechtssatz: Das HauptwohnsitzG 1994 normiert iZm dem KFG die Verpflichtung zur Abmeldung des Kraftfahrzeuges bei Verlegung eines Ha... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 25. November 1993 wurde der Beschluß des Gemeinderates der beschwerdeführenden Gemeinde X vom 4. Mai 1993 auf freihändige Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in der Gemeindejagd "K" an den Jagdverein "G" vom 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 2000 gemäß § 33 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 1978, LGBl. Nr. 76/1978 (JG), genehmigt. Gegen diesen Bescheid erhoben einzelne Grundeigentümer im Sinne des § 33 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 Z3;JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0189 E 2. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Terminologie der österreichischen Gesetzgebung will seit Jahrzehnten den Ausdruck "Wohnsitz", wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, stets in dem Sinne verstanden wissen, den § 66 Abs 1 JN gesetzt... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 Z3;JagdG Krnt 1978 §33 Abs1 litb;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die
Begründung: eines ordentlichen Wohnsitzes in einer bestimmten Gemeinde ist der polizeilichen Anmeldung an sich schon geringes Gewicht beizumessen. Wenn aber die polizeiliche Meldung wegen einer anstehenden Jagdvergabe v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 Z3;JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0189 E 2. Dezember 1987 RS 5 Stammrechtssatz Wird an einem Ort bloß eine berufliche Tätigkeit verrichtet, ohne daß dort auch insbesonders übernachtet wird, so fehlt es an dem für den Begriff des Wohnsitzes wesentlichen tatsächlichen Moment der Niederlas... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 Z3;JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0012 2 Stammrechtssatz Der Begriff des Wohnsitzes schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychisches, und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibenden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 11. April 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen bosnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 1 des Fremdengesetzes (FrG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe seinen ordentlichen Wohnsitz an der Adresse seiner Mutter in Wien, w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §3 Z3;FrG 1993 §67 Abs1;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 67 Abs 1 FrG 1993 enthält keine Definition des Wohnsitzes. Der Begriff "Wohnsitz" hat in einem solchen Fall den Inhalt, wie er in § 66 Abs 1 JN definiert ist (Hinweis E 2.12.1987, 87/03/0189). European ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §3 Z3;FrG 1993 §67 Abs1;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die
Begründung: des Wohnsitzes setzt den Aufenhalt an einem bestimmten Ort und den Willen, dort zu bleiben, voraus. Ein - wie im Falle eines Untersuchungshäftlings oder Strafhäftlings - zwangsweise begründeter Aufenthaltsort ist kein W... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 9. April 1990 stellte die in Texas, USA, lebende Beschwerdeführerin den Antrag auf begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten gemäß den §§ 500 ff ASVG und Alterspension. Sie sei am 16. März 1925 in Wien geboren, habe von 1932 bis 1938 die Volksschule in Nickelsdorf und die Hauptschule in Bruck an der Leitha besucht und sei im November 1938 nach Ungarn geflüchtet, wo sie illegal versteckt gelebt und sich als Dienstmädchen fortgebracht habe. 1945 sei sie nach Österre... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 1 Stammrechtssatz Auswanderung iSd §§ 500 ff ASVG ist die Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland (Hinweis E 2.10.1957, 873/57, VwSlg 4437 A/1957), wobei der Begriff "Wohnsitz" iSd § 66 Abs 1 JN zu verstehen ist (Hinweis E 17.11.1977, 1577,... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Von der bewußten und gewollten
Begründung: des wirtschaftlichen und faktischen Lebensmittelpunktes ist die Frage der bloßen Motivation zu dessen
Begründung: zu unterscheiden. Es kann daher auch ein "Wohnsitz" iSd § 66 Abs 1 JN auf bestimmte Dauer begründet werden, wenn die betreffende Person damit ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: JN §66 Abs1;JN §71;
Rechtssatz: § 71 JN in der Stammfassung galt auch für den Fall der Vormundschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991080122.X06 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 10.10.2013 mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1;JN §71 idF 1977/403;
Rechtssatz: Nach den für den Wohnsitzbegriff maßgebenden Bestimmungen der JN können - unter anderem - minderjährige Kinder nicht selbständig einen Wohnsitz begründen, da ihnen die rechtliche Verfügungsfähigkeit darüber mangelt, welchen Ort sie zum Mittelpunkt ihres Lebens wählen. Sie teil... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 5 Stammrechtssatz Der Aufenthaltsort muß bewußt zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt gemacht werden; es darf sich bei dieser Wahl um keine Provisorialmaßnahme handeln (Hinweis E 2.7.1982, 08/2434/79) (hier: Beendigung der Auswanderung).... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2 Stammrechtssatz Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd § 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, d... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;AVG §45 Abs2;JN §66 Abs1;MeldeG 1954;MeldeG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 6 Stammrechtssatz Polizeilichen Meldedaten kommt in der Frage des Wohnsitzes wenig Beweiswert zu, weil durch sie die vorhandene oder fehlende Absicht, an einem bestimmt... mehr lesen...
Mit dem am 13. Dezember 1988 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde eingelangten Ansuchen beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der Baubewilligung für den Neubau eines Dreifamilienwohnhauses auf der Gp 435/5, KG X. Nach den Einreichunterlagen waren zwei Wohnungen vorgesehen, die sich jeweils über das Tiefgeschoß und das Erdgeschoß erstreckten, und jeweils neben Zimmern und Bad auch eine eigene Sauna enthalten. Die dritte Wohnung, die sich über das Obergeschoß und das Dachgeschoß... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: JN §66 Abs1;ROG Tir 1984 §16a Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine Person auch mehrere Wohnsitze haben kann, und die Meldung "Erstwohnsitz" und "Zweitwohnsitz" allein nicht maßgeblich ist, so kann doch die Meldung mit "Zweitwohnsitz" als Indiz für den nicht ständigen Aufenthalt g... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: JN §66 Abs1;ROG Tir 1984 §16a Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Auch die erfolgreiche Zustellung am angegebenen Hauptwohnsitz ist für sich allein gesehen kein Nachweis dafür, daß eine zweite Wohnung nicht ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "auf Änderung der Adresse im Zulassungsschein" abgewiesen und die Zulassung des betreffenden, dem Kennzeichen und der Fahrgestellnummer nach bestimmten Pkws gemäß § 44 Abs. 2 lit. g in Verbindung mit § 43 Abs. 4 lit. b KFG 1967 aufgehoben. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Staatsbürgerschaft90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;StbG 1985 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes in § 40 Abs 1 KFG ist derselbe, wie er in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, etwa in § 66 Abs 1 JN oder in § 5 StbG 1985. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Benützung einer Wohnung nur zur Nachtzeit - und dies nicht jeden Tag - nimmt ihr noch nicht von vornherein die Eigenschaft eines ordentlichen Wohnsitzes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110121.X03 ... mehr lesen...