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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
JN §66 Abs1;Rechtssatz
Auch die erfolgreiche Zustellung am angegebenen Hauptwohnsitz ist für sich allein gesehen kein Nachweis dafür, daß eine zweite Wohnung nicht ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060047.X03Im RIS seit
11.07.2001