RS Vwgh 1992/3/12 91/06/0047

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Veröffentlicht am 12.03.1992
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm

Norm

JN §66 Abs1;
ROG Tir 1984 §16a Abs1 litd;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch die erfolgreiche Zustellung am angegebenen Hauptwohnsitz ist für sich allein gesehen kein Nachweis dafür, daß eine zweite Wohnung nicht ständig der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060047.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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