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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §3 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0189 E 2. Dezember 1987 RS 5Stammrechtssatz
Wird an einem Ort bloß eine berufliche Tätigkeit verrichtet, ohne daß dort auch insbesonders übernachtet wird, so fehlt es an dem für den Begriff des Wohnsitzes wesentlichen tatsächlichen Moment der Niederlassung in diesem Ort.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030261.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009