RS Vwgh 1994/11/30 94/03/0261

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §3 Z3;
JN §66 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0189 E 2. Dezember 1987 RS 5

Stammrechtssatz

Wird an einem Ort bloß eine berufliche Tätigkeit verrichtet, ohne daß dort auch insbesonders übernachtet wird, so fehlt es an dem für den Begriff des Wohnsitzes wesentlichen tatsächlichen Moment der Niederlassung in diesem Ort.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030261.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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