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22/01 JurisdiktionsnormNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Nach den für den Wohnsitzbegriff maßgebenden Bestimmungen der JN können - unter anderem - minderjährige Kinder nicht selbständig einen Wohnsitz begründen, da ihnen die rechtliche Verfügungsfähigkeit darüber mangelt, welchen Ort sie zum Mittelpunkt ihres Lebens wählen. Sie teilen vielmehr gemäß § 71 JN idF 1977/403 den allgemeinen Gerichtsstand ihres gesetzlichen Vertreters (Hinweis E 8.5.1987, 87/08/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080122.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013