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22/01 JurisdiktionsnormNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Für die Frage, ob ein Aufenthalt (hier: in einem Flüchtlingslager im damaligen Palästina) als Wohnsitzbegründung angesehen werden kann, kommt es nicht auf die Wohnqualität an (hier: Aus dem Umstand, daß der betreffenden Person damals nur eine Unterkunft in einem Flüchtlingslager offenstand, kann daher nicht der Schluß gezogen werden, sie habe ihren Aufenthalt in diesem Land nur als Provisorialmaßnahme angesehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080133.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009