RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0121

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Veröffentlicht am 04.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

JN §66 Abs1;
KFG 1967 §40 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Benützung einer Wohnung nur zur Nachtzeit - und dies nicht jeden Tag - nimmt ihr noch nicht von vornherein die Eigenschaft eines ordentlichen Wohnsitzes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110121.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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