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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
JN §66 Abs1;Rechtssatz
Die Benützung einer Wohnung nur zur Nachtzeit - und dies nicht jeden Tag - nimmt ihr noch nicht von vornherein die Eigenschaft eines ordentlichen Wohnsitzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110121.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009