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22/01 JurisdiktionsnormNorm
ASVG §502 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2Stammrechtssatz
Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd
§ 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, daß sich dieser Aufenthalt über eine bestimmte oder unbestimmte Dauer hinaus nicht erstrecken wird
(Hinweis E 19.1.1978, 2102/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080122.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013