RS Vwgh 1993/5/11 91/08/0122

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4;
JN §66 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2

Stammrechtssatz

Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd

§ 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, daß sich dieser Aufenthalt über eine bestimmte oder unbestimmte Dauer hinaus nicht erstrecken wird

(Hinweis E 19.1.1978, 2102/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080122.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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