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22/01 JurisdiktionsnormNorm
ASVG §502 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 6Stammrechtssatz
Polizeilichen Meldedaten kommt in der Frage des Wohnsitzes wenig Beweiswert zu, weil durch sie die vorhandene oder fehlende Absicht, an einem bestimmten Ort einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen, weder erwiesen noch widerlegt werden kann (Hinweis E 2.7.1981, 2628/78).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080122.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013