Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff des WOHNSITZES schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychischer und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibend... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Person kann auch mehrere Wohnsitze haben (Hinweis E 31.3.1987, 86/07/0284). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997070142.X07 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisier... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0238 E 19. Februar 1988 VwSlg 12648 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Als ordentlicher Wohnsitz ist jener Ort anzusehen, an dem sich die betreffende Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum Mittelpunkt ihrer Lebensbezi... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §45 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §33 Abs8;JN §66 Abs1;MeldeG 1991;VwRallg;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines ordentlichen Wohnsitzes setzt das tatsächliche Vorliegen eines die Bedingungen eines ordentlichen Wohnsitzes erfüllenden L... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;JN §66 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob eine Person an einem bestimmten Ort einen ordentlichen Wohnsitz hat, läßt sich erst nach genauer Fallprüfung feststellen. Eine fundierte Entscheidung über den ordentlichen Wohnsitz ist ohne ausreichende konkrete sachverhaltsmäßige Grundlage nicht möglich. In der Woh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;JN §66 Abs1;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;VwRallg;
Rechtssatz: Daß eine Partei im Verwaltungsverfahren - ausgehend von der unzutreffenden Auffassung, das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes iSd Meldevorschriften sei mit dem ordentlichen Wohnsitz gleichzusetzen - nicht von sich aus alle ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: JN §66 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2 Stammrechtssatz Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd § 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, daß sich dieser Aufe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen (Ladungs-)Bescheid wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, zum Zwecke der Kurzstellung am 5. November 1996 an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck bei der Stellungskommission zu erscheinen. Für den Fall der Nichtbefolgung des Ladungsbescheides wurde ihm die zwangsweise Vorführung angedroht. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde ha... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Melderecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HauptwohnsitzG 1994;JN §66 Abs1;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;WehrG 1990 §24 Abs5 idF 1994/505; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 6 Stammrechtssatz Polizeilichen Meldedaten kommt in der Frage des Wohnsitzes wenig Beweiswert zu, weil durch sie die vorhandene oder fehlende Absicht, an einem bestimmten Ort ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Jänner 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. September 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung gemäß § 45 Abs. 4 StVO abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungs... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JN §66 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/29 95/03/0130 1 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO idF BGBl 1994/518 knüpft - wie die Vorgängerbestimmung - am Wohnsitz an. Das Tatbestandsmerkmal "in dem ... Gebiet wohnt" entspricht inhaltlich dem "in dem ... Gebiet wohnhaft ... sein" iSd § 45 Abs 4 StVO vor ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. August 1995 hat der Magistrat der Stadt Wien den Antrag des Beschwerdeführers vom 5. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von 11 Stunden für ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug abgewiesen. Aufgrund der dagegen erhobenen Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, es zumindest seit 21. September 1995 als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen zu haben, diesen abzumelden, obwohl er den Standort des Kraftfahrzeuges (den Hauptwohnsitz des Beschwerdeführers) spätestens mit 21. September 1995 in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde, nämlich (von Wien) in den Bezirk Mödling ver... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: HauptwohnsitzG 1994 Art8 Z1;JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;
Rechtssatz: Ist der Zulassungsbesitzer eine physische Person, so gilt auch dann, wenn ein Gewerbe (Unternehmen) betrieben wird, als dauernder Standort des Fahrzeuges iSd § 43 Abs 4 lit b KFG immer der "Hauptwohnsitz", wogegen in... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JN §66 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0222 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/29 95/03/0130 1 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO idF BGBl 1994/518 knüpft - wie die Vorgängerbestimmung - am Wohnsitz an. Das Tatbestandsmerkmal "in d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. September 1995 hat der Magistrat der Stadt Wien den Antrag der Beschwerdeführerin vom 8. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 von der im 6. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von zwei Stunden für ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug abgewiesen. Aufgrund der dagegen erhobenen... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JN §66 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0533 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/29 95/03/0130 1 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO idF BGBl 1994/518 knüpft - wie die Vorgängerbestimmung - am Wohnsitz an. Das Tatbestandsmerkmal "in d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Jänner 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 1. September 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von 11 Stunden gemäß § 45 Abs. 4 in Verbindung mit § 94d Z. 6 StVO - bezogen auf Gemeindestraßen - abgewiesen. Geg... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JN §66 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/29 95/03/0130 1 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO idF BGBl 1994/518 knüpft - wie die Vorgängerbestimmung - am Wohnsitz an. Das Tatbestandsmerkmal "in dem ... Gebiet wohnt" entspricht inhaltlich dem "in dem ... Gebiet wohnhaft ... sein" iSd § 45 Abs 4 StVO vor der 19ten StV... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. November 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von einer Kurzparkzone im Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. In der Begründung: führt die belangte Behörde unter anderem aus, der Beschwerdeführer habe in der Berufung vorgebracht, er habe zwei Wohnsitze begründet: Einen in dem seinen Eltern je zur Hälfte gehörenden Haus in W, wo... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JN §66 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;StVONov 19te;
Rechtssatz: § 45 Abs 4 StVO idF BGBl 1994/518 knüpft - wie die Vorgängerbestimmung - am Wohnsitz an. Das Tatbestandsmerkmal "in dem ... Gebiet wohnt" entspricht inhaltlich dem "in dem ... Gebiet wohnhaft ... sein" iSd § 45 Abs 4 StVO vor der 19ten StVONov, welches dahingehend zu verstehen ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: JN §66 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/08 94/03/0245 2 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "wohnhaft" des § 45 Abs 4 StVO knüpft an den Begriff des Wohnsitzes iSd § 66 Abs 1 JN an. Ein ASt ist in einem Gebiet wohnhaft, wenn die Voraussetzungen eines Wohnsitzes erfüllt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Benutzung eines bestimmten Kurzparkzonengebietes in Innsbruck mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW. Mit Bescheid des Stadtmagistrate Innsbruck (Straßen- und Verkehrsamt) vom 3. Mai 1994 wurde der Antrag abgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei (seit 19. September 1991) in der Meldedatei mit der Adresse Innsbruck, L-Straße 5, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/04 Wahlen22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §3 Z3;AVG §45 Abs2;JN §66 Abs1;KFG 1967 §41 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs4;VwRallg;WählerevidenzG 1973 §2 Abs1;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "wohnhaft" des § 45 Abs 4 StVO knüpft an den Begriff des Wohnsitzes iSd § 66 Abs 1 JN an. Ein ASt ist in einem Ge... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §3 Z3;JN §66 Abs1;SHG Wr 1973 §38;StVO 1960 §45 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0012 2 Stammrechtssatz Der Begriff des Wohnsitzes schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Nied... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. April 1991 sprach die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt aus, daß der am 22. Oktober 1925 geborene Beschwerdeführer für die Zeit der Auswanderung vom 22. Oktober 1940 bis 4. November 1949 gemäß § 502 Abs. 4 in Verbindung mit § 502 Abs. 6 ASVG Beiträge entrichten könne. Die Anerkennung als Ersatzzeit gemäß § 502 Abs. 1 letzter Satz ASVG oder als beitragsfreie Beitragszeit werde abgelehnt. Eine weiterreichende Begünstigung für die Zeiten vom 4. März 1933 bis... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;AVG §45 Abs2;JN §66 Abs1;MeldeG 1954;MeldeG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 6 Stammrechtssatz Polizeilichen Meldedaten kommt in der Frage des Wohnsitzes wenig Beweiswert zu, weil durch sie die vorhandene oder fehlende Absicht, an einem bestimmt... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 1 Stammrechtssatz Auswanderung iSd §§ 500 ff ASVG ist die Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland (Hinweis E 2.10.1957, 873/57, VwSlg 4437 A/1957), wobei der Begriff "Wohnsitz" iSd § 66 Abs 1 JN zu verstehen ist (Hinweis E 17.11.1977, 1577,... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Die Auswanderungsabsicht ist untrennbar mit dem Fehlen des psychologischen Moments der Rückkehrabsicht verknüpft (hier: da der Bf seine Absicht, wieder an seinen Wohnsitz nach Israel zurückzukehren, erst mit der rechtlichen und faktischen Einreisemöglichkeit nach Australien aufgegeben hat, liegt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: JN §66 Abs1;StbG 1965 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0238 E 19. Februar 1988 VwSlg 12648 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Als ordentlicher Wohnsitz ist jener Ort anzusehen, an dem sich die betreffende Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weit... mehr lesen...