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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
JN §66 Abs1;Rechtssatz
Wenn eine Person auch mehrere Wohnsitze haben kann, und die Meldung "Erstwohnsitz" und "Zweitwohnsitz" allein nicht maßgeblich ist, so kann doch die Meldung mit "Zweitwohnsitz" als Indiz für den nicht ständigen Aufenthalt gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060047.X02Im RIS seit
11.07.2001