Norm: JN §29JN §55ZPO §227 I
Rechtssatz: Wird bei objektiver Klagehäufung (§ 55 JN, § 227 ZPO) die Klage nur zum Teil gemäß § 261 Abs 6 ZPO an einen anderen Gerichtshof überwiesen, so tritt hinsichtlich des verbleibenden Teils der Klageforderung, wenn er weniger als 8000 S ausmacht, keine perpetuatio foir ein, da die Klage nicht rechtmäßig anhängig gemacht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 53... mehr lesen...
Norm: JN §55VersVG §8ZPO §227 IIZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Wenn aus mehreren Lebensversicherungspolizzen in jedem Fall eine Geldforderung unter 10000,-- S geltend gemacht wird, die Forderungen nicht in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen, und die Klagssumme über 10000,-- S nur durch Zusammenrechnen der einzelnen Geldforderungen entstanden ist, ist die Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig. ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §502 Abs3
Rechtssatz: Gleichartige Forderungen verschiedener Gläubiger, die einem Einzelnen abgetreten wurden, sind nicht zusammenzurechnen. Entscheidungstexte 4 Ob 151/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 151/60 Veröff: Arb 7295 1 Ob 103/70 Entscheidungstext OGH 14.05.1970 1 Ob 103/70 ... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Nicht jede Verknüpfung zweier Sachverhaltsbilder schlechthin reicht hin, um die Zusammenrechnung von Ansprüchen nach § 55 JN zu bewirken (vgl dazu EvBl 1938 II Nr 330, SZ 23/155). Die Zusammenrechnung ist dann vorzunehmen, wenn die Ansprüche zwar nach verschiedenen rechtlichen Kriterien, aber aus ein und demselben Sachverhalt ableitbar sind, ohne dass das Vorbringen ergänzungsbedürftig wäre (Fasching S 345). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IJN §49 Abs1JN §55 Satz2
Rechtssatz: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Ausfolgung eines ziffernmäßig bestimmten Betrages aus einem Gerichtserlag. Entscheidungstexte 2 Ob 499/59 Entscheidungstext OGH 21.10.1959 2 Ob 499/59 Veröff: JBl 1960,101 7 Ob 126/00f Entscheidungstext OGH 14.06.2000 7 Ob 126/00f Vgl;... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §411 Abs1 Satz2 DZPO §502 Abs3
Rechtssatz: Wurde jede von mehreren Klägern geltend gemachte ziffernmäßig gleiche unter der Revisionsgrenze liegende Forderung von den Untergerichten übereinstimmend als zu Recht bestehend festgestellt - hingegen die über der Revisionsgrenze liegende nur durch Einrede - zur Aufrechnung - erhobene Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend erkannt, so ist die Revision des Beklagten unzulässig, mag ... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Durch die Vereinbarung eines jährlichen Garantiebetrages (Mindestgewinnbeteiligung) von zwölftausend Schilling, der in Monatsraten von je tausend Schilling auszuzahlen ist, entsteht noch keine Kapitalsforderung im Sinne des § 55 JN, die für die Zuständigkeit maßgeblich wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 36/58 Entscheidungstext OGH 20.02.1958 2 Ob 36/58 ... mehr lesen...
Norm: JN §7aJN §55ZPO §227 Abs3 IV
Rechtssatz: § 227 Abs 3 ZPO gilt auch dann, wenn die mehreren Ansprüche in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte 2 Ob 392/57 Entscheidungstext OGH 06.09.1957 2 Ob 392/57 3 Ob 427/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 3 Ob 427/57 Gegenteilig ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §55
Rechtssatz: Gemäß § 29 JN sind für die Beurteilung der Zuständigkeit die Umstände bei Einleitung des Verfahrens maßgebend. Die Möglichkeit, mehrere Ansprüche in derselben Klage zu verbinden, hat noch nicht zur Folge, daß die Ansprüche als eine einheitliche Forderung zu betrachten sind und daß auf den Wertbetrag aller Ansprüche auch dann Bedacht genommen werden muß, wenn überhaupt nur einer oder einzelne davon geltendgemacht w... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §236ZPO §259ZPO §453ZPO §502 Abs3
Kopf: SZ 29/77
Spruch: Judikatenbuch Nr. 65 neu. Die Streitwerte der Klage und des vom Kläger oder vom Beklagten gestellten Zwischenantrages auf Feststellung sind zusammenzurechnen. Plenissimarbeschluß des OGH vom 24. November 1956, Präs 1148/55. Rechtliche Beurteilung
Gründe: In der Rechtssache 1 Cr 256/54 des Arbeitsgerichtes Graz (4 Ob 141/55, 4 Ob 142/55 des Obersten Gerichtshofes) hatte der Kläger von einer Eisenb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Streitwerte der Klage und des vom Kläger oder vom Beklagten gestellten Zwischenantrages auf Feststellung sind zusammenzurechnen. Entscheidungstexte 4 Ob 57/56 Entscheidungstext OGH 02.10.1956 4 Ob 57/56 Vgl auch; Veröff: SZ 29/65 Prä 1148/55 Entscheidungstext OGH 24.11.1956 Prä 1148/55 Plenissimarbeschluss; Judikat Nr 65 neu; Veröff: SZ 29/77 = EvBl 1957/206 S 299 = JBl 1957 H11,295 4 Ob 4/58 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte für ihre in die Zeit vom 1. Februar bis 29. April 1955 fallende Tätigkeit als Hausgehilfin der Beklagten einen Entgeltsbetrag von 500 S. Die Beklagte bestritt den Klagsanspruch und stellte den Zwischenantrag auf Feststellung, daß zwischen den Parteien kein Dienstverhältnis bestanden habe. Das Erstgericht gab der Klage statt und wies den Zwischenfeststellungsantrag der Beklagten ab. Die Beklagte legte gegen das erstgerichtliche Urteil Berufung ein und stellte ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Die Bezahlung von Schulden des Klienten durch den Anwalt hat mit seiner Stellung als Prozeßbevollmächtigter nichts zu tun und steht daher weder im rechtlichen noch im tatsächlichen Zusammenhang mit seiner Forderung auf Zahlung der Gebühren für die rechtsfreundliche Vertretung. Entscheidungstexte 7 Ob 223/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7 Ob... mehr lesen...
In der Klage begehrte der Kläger von den Beklagten für die rechtsfreundliche Vertretung in mehreren beim Bezirksgericht Steyr durchgeführten Prozessen den Betrag von 2658 S 08 g. Außerdem begehrte er die Bezahlung eines Betrages von 3741 S 92 g mit der Begründung: , er habe diesen Betrag über Ersuchen der Beklagten zur Abwendung der gegen sie geführten Exekution wegen der dem Gegner zuerkannten Prozeßkosten an dessen Vertreter ausgelegt. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Prozeßgerich... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Das Begehren auf Herausgabe von Gegenständen, die sich im Besitze des Beklagten befinden, kann gemäß § 55 JN mit dem Begehren auf Leistung des Interesses für jene Gegenstände, die sich nicht mehr im Besitze des Beklagten befinden, in einer Klage verbunden werden. Entscheidungstexte 7 Ob 208/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1956 7 Ob 208/56 ... mehr lesen...
Norm: JN §7aJN §55
Rechtssatz: Die Senatsgerichtsbarkeit ist nicht gegeben, wenn der Kläger, der behauptet, einen Provisionsanspruch zu haben, zunächst Rechnungslegung, Vorlage von Aufträgen und Fakturen sowie Bucheinsicht (Streitwert elftausend Schilling) begehrt und damit verbunden die Zahlung von "vorläufig" fünfzehntausend Schilling verlangt mit der
Begründung: , der Umfang der von der beklagten Partei getätigten provisionspflichtigen Geschäf... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte beide Beklagte zur ungeteilten Hand zur Bezahlung eines Betrages von 14.695 S 82 g s. A. (nämlich Verdienstentgang 9477 S 62 g zuzüglich Bedürfnisvermehrung 4390 S und Sachschaden 828 S 20 g) sowie den Erstbeklagten allein zur Bezahlung weiterer 29.400 S s. A. (Schmerzengeld) und wies das Mehrbegehren des Klägers ab. Der Kläger bekämpfte nur den Kostenausspruch des Ersturteils mit Rekurs. Berufung in der Hauptsache legten lediglich die Beklagten ein, der ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 5000 S s. A. und weiterer Beträge von 3340 S und 3000 S an vereinbarten Darlehenszinsen mit der Begründung: , er habe gemeinsam mit seiner Gattin Anna Sch. im Sporttoto einen Treffer in der Höhe von 260.000 S gemacht, welcher Betrag auf ein auf seinen und seiner Gattin Anna Sch. Namen lautendes Postsparkassenkonto erlegt wurde. Von seinem Anteil habe er dem Beklagten, seinem Schwiegersohn, Darlehen im Ges... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: § 55 JN bezieht sich lediglich auf die sachliche Zuständigkeit des Prozeßgerichtes. Für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 3 ZPO ist nur jener Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 7/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 7/55 Veröff: RZ 1955,62 = SZ 28/10 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2JN §55
Rechtssatz: Zinsen aus einer nicht eingeklagten Kapitalforderung sind als Hauptforderung zu beurteilen und gemäß § 55 erster Satz JN zusammenzurechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 7/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 7/55 Veröff: RZ 1955,62 = SZ 28/10 7 Ob 584/78 Entscheidungstext OGH 22.06.197... mehr lesen...
Norm: JN §55VersVG §8ZPO §227 IIZPO §448 CZPO §502 Abs2 LZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Zusammenrechnung; tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang; Bagatellgrenze. Entscheidungstexte 1 Ob 357/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 357/54 6 Ob 244/70 Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 244/70 nur: Zusammenrechnung; tatsächliche... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Die Verbindung des Anspruches auf Feststellung des Bestandes eines Rechtes mit einem aus diesem Recht hergeleiteten Leistungsanspruch bedeutet nicht die Kumulierung verschiedener Ansprüche, sondern die Geltendmachung eines einheitlichen Anspruches. Entscheidungstexte 4 Ob 2/54 Entscheidungstext OGH 02.03.1954 4 Ob 2/54 ... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Für die Klage auf Ersatz der Aufwendungen des Käufers eines Hauses für die Reparatur und Ausgestaltung dieses Hauses, das er später räumen mußte und an dem er kein Eigentum erlangen konnte, ist ein einheitlicher Rechtsgrund gegeben. Ob die mit der Klage solidarisch belangten Miteigentümer nur nach ihrem Miteigentumsanteil haften, ist anläßlich der Prüfung der Zuständigkeit nicht zu untersuchen. Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §500 Abs2 IICZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Bei Teileinklagung nur Streitwert, über den das Berufungsgericht tatsächlich entschieden hat, nicht voller Forderungsbetrag maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 354/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 354/53 Veröff: EvBl 1953/375 S 462 2 Ob 58/51 Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs1JN §55
Rechtssatz: Verzichtet der Kläger bei mehreren Teilansprüchen aus demselben Rechtsgrund nur auf den die Wertgrenze für das Bezirksgericht übersteigenden Teil der Summe, ohne die einzelnen Teilansprüche so einzuschränken, daß ihre Summe diese Grenze nicht übersteigt, so ist der Gerichtshof zuständig. Entscheidungstexte 3 Ob 308/52 Entscheidungstext OGH 28.05.19... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §501
Rechtssatz: § 55 JN ist auf die Abgrenzung zwischen dem Verfahren in Bagatellsachen und dem gewöhnlichen Verfahren nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 260/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 2 Ob 260/53 Veröff: JBl 1953,488 = SZ 26/97 3 Ob 454/61 Entscheidungstext OGH 20.11.1961 3 Ob 454/61 Beisatz: Di... mehr lesen...
Der Kläger leitet aus einer Zusicherung des Beklagten den Anspruch auf Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von 46.35 S ab. Fünf seiner Arbeitskollegen beanspruchen aus dem gleichen Grund ebenfalls Beträge von je rund 50 S. Der Kläger hat sich die Anspruche dieser fünf Arbeitskollegen zedieren lassen und macht nunmehr gegen den Beklagten eine Forderung von insgesamt 275.10 S geltend. Das Erstgericht hat nach den Vorschriften des gewöhnlichen bezirksgerichtlichen Verfahrens verh... mehr lesen...
Norm: JN §55 Satz2ZPO §452 Abs1
Rechtssatz: Keine Bagatellsache, wenn nur 10,-- S als Ersatz für vom Kläger bisher geleistete Teilzahlung von Spitalskosten im Betrage von 630,-- S gewährt werden. Ob dem Kläger die subjektive Berechtigung zur Geltendmachung des Anspruchsrestes fehlt, ist unentscheidend. Maßgebend nach § 55 JN ist allein die Höhe des behaupteten, noch nicht berichtigten Anspruches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht schränkte die Verhandlung auf den Grund des Pensionsanspruchs ein und erkannte mit Zwischenurteil, daß dem Kläger ein Betrag von 3141.89 S an Pension für die Zeit vom 1. August 1949 bis 31. März 1951 dem Gründe: nach zustehe. Die Versetzung des Klägers in den dauernden Ruhestand sei mit 1. Dezember 1947 wirksam, weil ihm das Dekret am 26. November 1947 zugestellt worden sei. Wenngleich im rechtskräftigen Teil- und Zwischenurteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 8. Feber 19... mehr lesen...
Norm: JN §§54 ffJN §55JN §60ZPO §11 Abs2ZPO §227ZPO §500 Abs2ZPO §502 Abs3ZPO §527 Abs1ZPO §528 Abs1
Kopf: SZ 24/335
Spruch: Judikatenbuch Nr. 56. Nach § 502 Abs. 3 ZPO. ist in vermögensrechtlichen Streitigkeiten für die Zulässigkeit der Revision nicht der Wert des Revisionsgegenstandes, sondern jener des gesamten Streitgegenstandes maßgebend, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichtes erstreckt. Die Vorschriften der §§ 500 Abs. 2 und 502 Abs. 3 ZPO. sind auf bloß teilweise... mehr lesen...