RS OGH 1956/5/2 7Ob208/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1956
beobachten
merken

Norm

JN §55
ZPO §227 II

Rechtssatz

Das Begehren auf Herausgabe von Gegenständen, die sich im Besitze des Beklagten befinden, kann gemäß § 55 JN mit dem Begehren auf Leistung des Interesses für jene Gegenstände, die sich nicht mehr im Besitze des Beklagten befinden, in einer Klage verbunden werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 208/56
    Entscheidungstext OGH 02.05.1956 7 Ob 208/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0037703

Dokumentnummer

JJR_19560502_OGH0002_0070OB00208_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten