Norm: JN §7JN §7aJN §55ZPO §227 Abs3 IV
Rechtssatz: Für die Abgrenzung zwischen der Gerichtsbarkeit durch den Einzelrichter und durch den Senat ist nicht die Bestimmung des § 55 JN, sondern die des § 227 Abs ZPO maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 570/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 8 Ob 570/78 Veröff: SZ 51/152 8 Ob 241/80 E... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Norm: JN §7JN §7aJN §55ZPO §227 Abs3 IV
Rechtssatz: Für die Frage der Besetzung des Gerichtes sind Ansprüche, deren jeder einzelne 300000,-- S nicht übersteigt, selbst dann nicht zusammenzurechnen, wenn sie untereinander im tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 335/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 335/78 ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Von einer einheitlichen Forderung kann nicht gesprochen werden, wenn der Rechtsgrund der geltend gemachten Forderungen verschieden ist. Es liegt eine Forderungsmehrheit vor. Entscheidungstexte 1 Ob 687/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 1 Ob 687/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Die Streitteile sind Mieter im Hause Salzburg, M-Straße 10, das insgesamt vier Stockwerke mit je sechs Wohnungen aufweist und im Eigentum der "W" Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft m. b. H. in Salzburg steht. Nach den Mietverträgen sind die Mieter verpflichtet, für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften in den gemieteten Räumen Sorge zu tragen; die Vermieterin darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zweckmäßig sind, ohne Zustimmung eines Mieters vornehme... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §448 b
Rechtssatz: Werden Kosten selbständig eingeklagt, so liegt keine Bagatellsache vor (als Hauptsache zu bewerten). Entscheidungstexte 7 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 10.10.1974 7 Ob 156/74 Veröff: VersRdSch 1976,28 (kritisch Baumann) = ZVR 1975/250 S 336 = SZ 47/107 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 8. Dezember 1968, den Franz R als Lenker eines bei der Beklagten gegen Haftpflicht versicherten LKW verschuldet hatte, schwer verletzt. Er schloß sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter an und erwirkte den Zuspruch von 5000 S Schmerzensgeld sowie die Bestimmung seiner Kosten als Privatbeteiligter mit 8842.90 S. Diese Kosten und die Kosten der Bewilligung der Forderungsexekution auf den Befreiungsanspruch des Versicherten Franz R gegen... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §448 aZPO §502 Ba
Rechtssatz: Steht der Klagsforderung eine Gegenforderung gegenüber, dann ist nach § 55 Satz 3 JN für die Streitwertfeststellung die Höhe der ungekürzten Klagsforderung maßgebend, und zwar auch dann, wenn der Kläger die Gegenforderung selbst in Abrechnung bringt. Der im § 55 Satz 3 JN aufgestellte Grundsatz ist sinngemäß auch auf die Beantwortung der Frage anzuwenden, ob eine Bagatellsache vorliegt. ... mehr lesen...
Der Kläger nahm in der Zeit vom 23. März bis 2. April 1971 auf Grund eines Anbotes der beklagten Partei an einer von dieser als Reisebüro veranstalteten Ägyptenreise teil. Er behauptet, daß die beklagte Partei mehrere vertragliche Leistungen nicht erbracht habe. So habe er den vorgesehenen Ausflug nach Abu Simbel selbst organisieren und bezahlen müssen; für Droschkenfahrten anläßlich der Verhandlungen über den Ausflug habe er 30.30, für den Ausflug 1243 S bezahlen müssen, aber nur 860... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1165JN §55ZPO §227 IIZPO §448 cZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Ein von einem Kunden mit einem Reisebüro abgeschlossener Reiseveranstaltungsvertrag ist ein mit einer Geschäftsbesorgung verbundener Werkvertrag, bei dem sich schon auf Grund der einheitlichen Buchung die Bestellung des Kunden nicht in einzelne Reiseleistungen zerlegen läßt (Arndt, Der Reiseveranstaltungsvertrag 15, 24 f). Aus einem solchen Vertrag abgeleitete... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IIZPO §448c
Rechtssatz: Im Bagatellverfahren ist bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche immer nur dann zu verhandeln und zu entscheiden, wenn entweder mehrere miteinander in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehende Ansprüche den Betrag vom 1000,-- S auch zusammengerechnet nicht übersteigen oder wenn von mehreren miteinander nicht in rechtlichem oder tatsächlichen Zusammenhang stehenden Forderungen jede einzelne u... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 III
Rechtssatz: Mehrere Ansprüche gegen einen Beklagten, die in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen, können immer in der Klage geltend gemacht werden; der Wert des Streitgegenstandes ist in diesem Fall nach § 55 JN zu erheben; es können aber auch Ansprüche, die in keinem solchen Zusammenhang stehen, in einer Klage verbunden werden, doch findet hier nach § 227 ZPO, der das Anwendungsgebiet des § 55 JN ei... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IZPO §448c
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob im Bagatellverfahren zu verhandeln und zu entscheiden ist, ist nicht allein § 55 Satz 1 JN, sondern sinngemäß § 227 Abs 1 ZPO anzuwenden. Mehrere in einer Klage erhobene, miteinander in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehende Ansprüche sind also zusammenzurechnen; mögen sie auch einzeln unter der Bagatellgrenze liegen, so ist doch das Bagatellverfahren nicht anwe... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit der Revision bei Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht hinsichtlich eines von mehreren, teils in innerem Zusammenhang mit dem von der Abänderung betroffenen Anspruch, teils ohne einen solchen stehenden Ansprüchen. Entscheidungstexte 8 Ob 245/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §239JN §55ZPO §528 F1
Rechtssatz: Für die Berechnung der einzelnen in Beschwerde gezogenen Zuweisungen durch den Meistbotsverteilungsbeschluss sind mehrere Zuweisungen nur zusammenzurechnen, wenn sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Ansprüche verschiedener Gläubiger können ebensowenig zusammengerechnet werden wie Ansprüche eines einzelnen Gläubigers, wenn dessen Forderungen auf verschiedenen Rechtsti... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: ZPO §227 IIZPO §502 Abs3 De1ZPO §528 C1JN §55
Rechtssatz: Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderungen besteht, wenn jeder der mehreren Ansprüche für sich und unabhängig von den anderen nicht bestehen kann oder wenn die Forderungen aus einer gemeinsamen Tatsache oder aus einem gemeinsamen Rechtsgrund entstanden sind (EvBl 1971/151). Für den rechtlichen Zusammenhang gilt dabei das Kriterium, dass die Ansprüche aus e... mehr lesen...
Dem Kläger steht im sogenannten F-Bach von seiner Einmundung in die Drau etwa 2.2 km flußaufwärts das Fischereirecht zu. Er behauptet, der Beklagte habe aus einer ihm gehörigen, oberhalb des Fischwassers gelegenen Lehmgrube ungeklärte Abwässer in den F-Bach eingeleitet, was Ertragsverluste an Krebsen und Forellen zur Folge gehabt habe. Im Jahre 1969 habe der Schaden S 8000.- betragen, worauf der Beklagte bis auf einen Rest von S 1253.18 Zahlung geleistet habe; der Schaden im Jahre 197... mehr lesen...
Der Beklagte Richard St und Ulrike M, eine Tochter der Klägerin, schlossen am 15. 7. 1967 die Ehe. Die Ehewohnung wurde in einem im Eigentum des Beklagten stehenden Haus in S hergerichtet und bezogen. Als Ulrike St zu einem anderen Mann in ehebrecherische Beziehungen trat, strebte der Beklagte die Scheidung der Ehe an. Am 20. 2. 1969 fand in der Kanzlei der Beklagtenvertreterin Dr Rita A eine Besprechung der Ehegatten statt, bei der vereinbart wurde, daß die Ehe aus gleichteiligem Ver... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 35.889.75 S samt 5% Zinsen aus 34.506.30 S seit 24. Mai 1967, wobei es den Bestand von aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderungen zur Gänze verneinte. Ein Mehrbegehren wies es ab. Die Abweisung des Mehrbegehrens blieb unangefochten. Die gegen den stattgebenden Teil dieses Urteiles erhobene Berufung des Beklagten blieb erfolglos. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision zurück. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen ist der Kläger bei der Beklagten als Angestellter pflichtversichert. Er nahm im Jahre 1967 die ärztliche Behandlung durch zwei Fachärzte in Anspruch, die in keinem Vertragsverhältnis zur Beklagten stehen. Er bezahlte die Honorarforderungen dieser Ärzte von 351.10 S, 167.80 S, 78.80 S und 63.80 S aus Mitteln von Personalkleinkrediten, die er jeweils bei der X-Sparkasse in Graz aufnahm. Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 131 ASVG., betreffend die Erstattung ... mehr lesen...
Am 26. Juli 1967 um 1/2 7 Uhr früh ereignete sich auf dem Rathausplatz in Wien ein Verkehrsunfall. Der Erstkläger fuhr mit seinem Taxi "Mercedes 190 D" von der Universitätsstraße kommend über den Rathausplatz und hatte die Absicht, vor der Freitreppe des Rathauses nach links in die zum Ring führende Verbindungsstraße einzubiegen. Der Beklagte kam mit seinem PKW "Ford Anglia Super" aus der Gegenrichtung vom Parlament her. Die beiden Fahrzeuge stießen mit den Vorderfronten in einem spit... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2ZPO §11 Z1ZPO §11 Z2 CZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Der Geschädigte und dessen Teilzessionar sind nicht materielle, sondern nur formelle Streitgenossen. Entscheidungstexte 2 Ob 69/69 Entscheidungstext OGH 10.04.1969 2 Ob 69/69 Veröff: SZ 42/47 2 Ob 244/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 ... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren auf Zahlung von 10.780 S, weil ihm die Beklagte an zahnärztlichem Honorar 16.550 S schulde und an Gründerwerbssteuer für zwei Eigentumswohnungen, die er von der Beklagten gekauft habe, 12.916 S zu ersetzen habe, was zusammen 29.466 S ausmache. Er hingegen schulde der Beklagten den Restkaufpreis von 18.686 S. sodaß noch zu seinen Gunsten die Forderung von 10.780 S offen sei. Das Erstgericht hat die Klage abgewiesen, indem es bloß die Forderung für die ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Die Forderungen auf Rückerstattung der Anzahlung und auf Bezahlung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung stehen in einem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang und müssen deshalb prozeßrechtlich als eine Einheit behandelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 175/66 Entscheidungstext OGH 25.10.1966 7 Ob 175/66 ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IIZPO §500 Abs2 IIF1ZPO §500 IIE1ZPO §502 Abs3 DdZPO §519 D Z3ZPO idF WGN 1997 §505 Abs4ZPO idF WGN 1997 §507b Abs3
Rechtssatz: Auftrag an das Berufungsgericht, welches der Berufung bezüglich des Begehrens auf Feststellung eines Absonderungsrechtes an einem Miteigentumsanteil nicht Folge gegeben, hingegen das Ersturteil bezüglich seiner Entscheidung über das Leistungsbegehren bei Exekution in die Anwartschaft auf Übertragun... mehr lesen...
Norm: JN §7JN §7aJN §55ZPO §227 Abs3 IV
Rechtssatz: Eine Wechselklage, die mehrere Wechsel zum Gegenstand hat, stellt, selbst wenn alle Ansprüche aus einem Rechtsgeschäft abgeleitet werden, so viele Wechselklagen dar, als ihr Wechsel zu Grunde liegen. Übersteigt die Wechselsumme bei keinem der in einer Klage geltendgemachten Wechsel 100000,-- S so ist die Zuständigkeit des Einzelrichters gegeben. Eine Zusammenrechnung der mehreren Wechselsummen... mehr lesen...
Vom Erstgericht wurde auf Antrag der klagenden Partei ein Wechselzahlungsauftrag erlassen, dem drei Wechsel mit Wechselsummen von 2765 n. Kr., 19.554.07 n. Kr. und 10.681.05 n. Kr, somit von insgesamt 33.000.12 n. Kr., zugrunde lagen. Bei der Umrechnung in österreichische Schilling wurde von der klagenden Partei der Streitwert mit insgesamt 119.130 S angegeben. Gegen diesen Wechselzahlungsauftrag wurden vom Beklagten Einwendungen erhoben. In der mündlichen Streitverhandlung wandte e... mehr lesen...
Norm: JN §7aJN §55
Rechtssatz: Bei einer Teileinklagung ist für die Besetzung des Gerichtes der Gesamtbetrag der noch unberichtigten Kapitalsforderung maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 154/63 Entscheidungstext OGH 18.06.1963 8 Ob 154/63 Veröff: EvBl 1963/383 S 522 = SZ 36/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Die Klägerin klagte mit der am 28. September 1962 erhobenen Klage die bereits fällige Rate von 87.500 S samt Anhang, einer im übrigen noch nicht fälligen Kaufpreisforderung von 350.000 S ein. In der Klagebeantwortung machte die Beklagte unter Bezugnahme auf § 55 zweiter Satz JN. geltend, daß sie der Verhandlung vor dem Einzelrichter nicht zustimme, daß vielmehr der Senat über die Sache zu entscheiden habe. Das Erstgericht wies die "Einrede der Unzuständigkeit des Einzelrichters" z... mehr lesen...