Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision sind mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche, die in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehen, gemäß § 55 JN insoweit zusammenzurechnen, als das Berufungsgericht darüber entschieden hat. Entscheidungstexte Prä 198/51 Entscheidungstext OGH 08.12.1951 Prä 198/51 Veröff: SZ 24/335 = vorher SZ 7/340 = SZ 12/279 = SZ 18/57 = SZ 18/106 = SZ 19/285 = EvBl 1952/49 S 69 = Judikat 56 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §11 Z1 BZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Bei materieller Streitgenossenschaft hat sowohl gemäß § 55 JN wie gemäß §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO eine Zusammenrechnung der Streitwerte stattzufinden. Entscheidungstexte 2 Ob 739/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 2 Ob 739/51 1 Ob 515/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 1 Ob... mehr lesen...
Die Kläger erhoben Schadenersatzansprüche gegen den Erstbeklagten als Chauffeur und gegen den Zweitbeklagten als dessen Dienstgeber und Eigentümer (Halter) des vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens mit der Begründung: , daß ersterer durch unvorsichtiges und vorschriftswidriges Fahren auf der Bezirksstraße den Tod ihres ehelichen Sohnes verursacht und verschuldet habe, der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt gelebt und wesentlich zu ihrem Unterhalt beigetragen habe, indem er ihne... mehr lesen...
22 Kläger, die Mieter von nicht dem Mietengesetz unterliegenden Wohnungen sind, begehrten von den Hauseigentümern den Rückersatz der Beträge, die sie auf deren Verlangen durch mehrere Monate über den vereinbarten Pauschalzins hinaus, ohne daß eine Entscheidung der Preisbehörde für eine Zinserhöhung vorgelegen war, gezahlt hatten. Nur die Forderung eines Mieters (N.) überstieg den Betrag von 200 S; die von den übrigen Mietern geforderten Beträge lagen durchwegs unter der Bagatellgrenze... mehr lesen...
Die Klägerin behauptete in der Klage, daß ihr durch das Verhalten des Beklagten ein Schaden in der Höhe von mehr als 20.000 S erwachsen sei, begehrte jedoch vorläufig "unter Vorbehalt weiterer Ansprüche" nur seine Verurteilung zur Zahlung eines Betrages von 1000 S. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der Klägerin zurück. Rechtliche Beurteilung Aus... mehr lesen...
Der Kläger machte in der Klage gegen die Erben seiner Lebensgefährtin Anna M., mit der er auch seit Jahren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes unterhalten hatte, eine Reihe von Ansprüchen geltend, die ziffernmäßig jeder für sich die Wertzuständigkeit des Gerichtshofes nicht erreichten. Die einzelnen Ansprüche wurden aus dem Titel der Bezahlung einer fremden Schuld, aus der Hingabe eines Darlehens und aus dem Gründe: des Aufwandsersatzes, zum Teil aber auch aus dem Titel eines deli... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Eine Zusammenrechnung von Forderungen, die miteinander im rechtlichen Zusammenhange stehen, mit solchen Forderungen, die miteinander im tatsächlichen Zusammenhange stehen, ist dem Gesetze fremd. Ein Bagatellanspruch hindert die - an sich zulässige - Zusammenrechnung nach § 55 JN nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 264/50 Entscheidungstext OGH 17.05.19... mehr lesen...
Drei Angestellte einer Aktiengesellschaft haben mit gemeinsamer Klage die Zahlung von Bezügen auf Grund ihres Dienstvertrages begehrt. Die Untergerichte haben die Klagsansprüche mit übereinstimmenden Urteilen für berechtigt erkannt. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der beklagten Partei zurückgewiesen, soweit die Urteile der Untergerichte das Begehren jenes Klägers für berechtigt erkannt hatten, dessen Klagsbetrag 10.000 S nicht überstieg. Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Wird in der Klage die Rechnungslegung über mehrere übergebene Geldbeträge und hinsichtlich eines Teiles davon auch die Ausfolgung einer mit dem Gelde angeschafften Sache oder Schadenersatz hiefür verlangt, so beruhen die Ansprüche auf dem gemeinsamen Rechtsgrund, daß der Beklagte verpflichtet sein soll, dem Kläger die zur Verwahrung übergebenen Beträge zu erstatten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Die Forderung der Entbindungskosten und Verpflegungskosten gemäß § 167 ABGB und die Forderung für die von der Mutter für das Kind aufgewendeten Unterhaltskosten gemäß § 1024 ABGB beruhen auf einem verschiedenen Rechtsgrund und stehen nur in einem tatsächlichen Zusammenhang. Entscheidungstexte 2 Ob 398/38 Entscheidungstext OGH 15.06.1938 2 Ob 39... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §448 a
Rechtssatz: Der im dritten Satz des § 55 JN aufgestellte Grundsatz gilt sinngemäß auch für die Beantwortung der Frage, ob eine Bagatellsache vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 227/38 Entscheidungstext OGH 23.03.1938 3 Ob 227/38 Veröff: SZ 20/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit, daß neben dem geltend gemachten Anspruch noch andere Ansprüche aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund erhoben werden könnten, ist unerheblich. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der Höhe des geltend gemachten Anspruches. Entscheidungstexte 2 Ob 1098/36 Entscheidungstext OGH 21.12.1936 2 Ob 1098/36 V... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §448 c
Rechtssatz: Die Verbindung mehrerer selbständiger Ansprüche in einer Klage (vier Akzepte über je 1500,-- S) ist für die Frage der Zulässigkeit der Revision ebenso bedeutungslos wie die Verbindung mehrerer Bagatellansprüche in einer Klage für die Verfahrensart. Entscheidungstexte 3 Ob 537/36 Entscheidungstext OGH 23.06.1936 3 Ob 537/36 Veröff: SZ 18/106 ... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Zerfällt eine Geldforderung infolge Erbganges oder Abtretung in mehrere Teile, so bleibt jede Teilforderung selbständig, auch wenn die Teile wieder in einer Hand vereinigt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 322/35 Entscheidungstext OGH 29.05.1935 3 Ob 322/35 Veröff: SZ 17/97 10 Ob 149/00k Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AnfO §12JN §55KO §43 Abs1ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 Da3ZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes einer Anfechtungsklage kann höchstens der Wert des zu schützenden Anspruches sein. Entscheidungstexte 1 Ob 659/33 Entscheidungstext OGH 14.09.1933 1 Ob 659/33 Veröff: SZ 15/181 5 Ob 575/81 E... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 I
Rechtssatz: Verhältnis des § 227 ZPO und § 55 JN. Entscheidungstexte 3 Ob 814/32 Entscheidungstext OGH 27.09.1932 3 Ob 814/32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0037774 Dokumentnummer JJR_19320927_OGH0002_0030OB00814_3200000_001 mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Für die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes nach § 55 JN ist nicht der ursprüngliche Gesamtbetrag, sondern der gerichtlich noch nicht geltend gemachte Restbetrag der Forderung maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 920/30 Entscheidungstext OGH 21.10.1930 2 Ob 920/30 Veröff: SZ 12/267 2 Ob 611/90 E... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 55 JN kommt es darauf nicht an, ob die klagende Partei in der Lage wäre oder nicht, den gesamten noch unbefriedigten, gegen die beklagte Partei behaupteten Anspruch mittels Klage geltend zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 391/26 Entscheidungstext OGH 12.05.1926 2 Ob 391/26 Veröff: SZ 8/155 ... mehr lesen...
Norm: JN §55
Rechtssatz: Wird gegen einen von mehreren Miterben die auf ihn entfallende Quote einer bestrittenen Nachlaßschuld eingeklagt, so ist für die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes der Gesamtbetrag der Forderung maßgebend. Entscheidungstexte 1 Ob 785/25 Entscheidungstext OGH 21.10.1925 1 Ob 785/25 Veröff: SZ 7/336 ... mehr lesen...