RS OGH 1958/2/20 2Ob36/58, 3Ob512/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1958
beobachten
merken

Norm

JN §55

Rechtssatz

Durch die Vereinbarung eines jährlichen Garantiebetrages (Mindestgewinnbeteiligung) von zwölftausend Schilling, der in Monatsraten von je tausend Schilling auszuzahlen ist, entsteht noch keine Kapitalsforderung im Sinne des § 55 JN, die für die Zuständigkeit maßgeblich wäre.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 36/58
    Entscheidungstext OGH 20.02.1958 2 Ob 36/58
  • 3 Ob 512/91
    Entscheidungstext OGH 20.03.1991 3 Ob 512/91
    Vgl; Beisatz: Bei wiederkehrenden Leistungen kommt es auf das Entstehen eines höheren Anspruches an, um von Teilgeltendmachung sprechen zu können. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0046475

Dokumentnummer

JJR_19580220_OGH0002_0020OB00036_5800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten