Begründung: Das Erstgericht erklärte den zwischen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin und dem Beklagten (ihrem geschäftsführenden Gesellschafter) geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung im Anwesen der Gemeinschuldnerin gegenüber deren Gläubigern für unwirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der einhelligen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich für die Entscheidung in der Rechtssache zuständig und wies die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit zurück. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten gab das Rekursgericht nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil die Entscheidung über die Beurteilung des Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs der Be... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Zahlung von 1.108,82 EURO sA (= 15.257,71 S sA) und die Räumung einer Wohnung infolge einer von Anfang an titellosen Benützung, weil mit dem Beklagten niemals ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Der Beklagte wendete ein, aufgrund eines Mietvertrags mit der klagenden Partei Mieter der streitverfangenen Wohnung zu sein. Das Erstgericht wies das Zahlungsbegehren ab und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55a EheG geschieden. Aufgrund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens geschlossenen Unterhaltsvergleichs führt die Beklagte gegen den Kläger Fahrnis- und Gehaltsexekution. Die Ehe der Streitteile wurde gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Aufgrund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens geschlossenen Unterhaltsvergleichs führt die Beklagte gegen den Kläger Fahrnis- und Gehaltsexekution. Der Kläger macht mit Oppositionsklage geltend... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. 10. 1984 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Im Zuge des beim Berufungsgericht zu 8 Cg 3836/84 anhängig gewesenen Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile in der Tagsatzung vom 29. 10. 1984 einen Vergleich. Darin verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab November 1984 1.000 S Unterhalt monatlich zu zahlen (Punkt 3.), während sich die Klägerin verpflichtete, die Rückzahlung für die I... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Landwirte. Nachdem die Eltern des Klägers diesem verschiedene Liegenschaften sowie das tote landwirtschaftliche Zubehör übergeben hatten, vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 8. Februar 1974 eine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall über ihr gesamtes Vermögen. Die Ehe der Streitteile wurde 1994 aus gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden; seinen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und de... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 7 JN ist nicht nur bei Streitigkeiten zwischen Wirten und Gästen, sondern auch bei solchen zwischen Wirten und ihren Auftraggebern über die aus diesen Verhältnissen entspringenden Verpflichtungen gegeben. Entscheidungstexte 1 Ob 198/01a Entscheidungstext OGH 17.08.2001 1 Ob 198/01a ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von S 68.750. Die erstbeklagte Partei habe im Lokal der klagenden Partei eine Veranstaltung für 76 Personen abwickeln lassen, die von der klagenden Partei hiefür gelegte Rechnung sei aber nicht bezahlt worden. Der Zweit- und die Drittbeklagte seien persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei. Das zwischen der klagenden und der erstbeklagten Partei geschlossene Rechtsgeschäft sei ein beiderseitiges Handelsgeschäft... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 7 JN ist nicht nur bei Streitigkeiten zwischen Wirten und Gästen, sondern auch bei solchen zwischen Wirten und ihren Auftraggebern über die aus diesen Verhältnissen entspringenden Verpflichtungen gegeben. Entscheidungstexte 1 Ob 198/01a Entscheidungstext OGH 17.08.2001 1 Ob 198/01a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich der Scheidung ihrer Ehe am 16. 12. 1986 vereinbarten die Streitteile, dass die Obsorge für ihre Söhne Dario und Amir der Beklagten zustehen solle. Der Kläger war zuletzt zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 2.600 S verpflichtet. Seit 1. 9. 1993 befinden sich Dario und Amir beim Vater. Diesem wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vm 26. 5. 1995 auch die Obsorge übertragen. Mit Beschluss vom 7. 4. 1998 wurde der Vater seiner Unterhalts... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten das auf einen Vorraum bezogene Räumungsbegehren auf titellose Benützung durch die Beklagte nach dem Widerruf eines Prekariums. Überdies begehrten sie, die Haftung der Beklagten für ihren aus der Verzögerung der Räumung "über den 24. 9. 1994 hinaus" entstehenden Schaden festzustellen. Das Feststellungsbegehren. erhoben zunächst alle drei Kläger. In der mündlichen Verhandlung vom 15. 4. 1999 zog der Erstkläger seine Feststellungsklage zurück (ON 32 S ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des nunmehrigen, im Verfahren wegen Ehescheidung und Unterhalt als Zeuge vernommenen Rechtsmittelwerbers auf Berichtigung des Protokolls bezüglich näher genannter Teile seiner Aussage als unzulässig - mangels Antragsrechts nach § 212 ZPO - und verspätet zurück. Die zweite Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Das Erstgericht wies den Antrag des nunmehrigen, im Verfahren we... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des nunmehrigen, im Verfahren wegen Ehescheidung und Unterhalt als Zeuge vernommenen Rechtsmittelwerbers auf Berichtigung des Protokolls bezüglich näher genannter Teile seiner Aussage als unzulässig - mangels Antragsrechts nach § 212 ZPO - und verspätet zurück. Die zweite Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Das Erstgericht wies den Antrag des nunmehrigen, im Verfahren we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten für schuldig zu erkennen, das nördlich von dem zum gemieteten Haus B***** gehörenden Garten gelegene, in dem angeschlossenen Plan mit den Punkten A-B-C-D bezeichnete Grundstück geräumt von seinen Fahrnissen der klagenden Partei binnen 12 Wochen zu übergeben. Er brachte hiezu vor, dass er aufgrund des Kaufvertrages vom 4. 10. 1996 Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** P***** mit der Anschrift B***** sei.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Klagen auf Ersatz von Detektivkosten (gegenüber dem präsumtiven Ehestörer) sind keine Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2c JN. Entscheidungstexte 5 Ob 45/01f Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 45/01f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger als Ehegatte von einem Dritten den Ersatz von Detektivkosten in Höhe von S 27.720 sA aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger als Ehegatte von einem Dritten den Ersatz von Detektivkosten in Höhe von S 27.720 sA aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß Paragraph 1295, ABGB. Rechtliche Beurteilung Die Rechtsprechung anerkannt den Anspruch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Klagen auf Ersatz von Detektivkosten (gegenüber dem präsumtiven Ehestörer) sind keine Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2c JN. Entscheidungstexte 5 Ob 45/01f Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 45/01f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die Mutter der beklagten Partei eine Haftstrafe in der Dauer von zwei Wochen, weil diese im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren trotz Verhängung einer Geldstrafe weiterhin ohne Vorliegen berechtigter Hinderungsgründe die Durchführung einer Blutabnahme gemäß § 7 FamRAnglV verweigere. Das Erstgericht verhängte über die Mutter der beklagten Partei eine Haftstrafe in der Dauer von zwei Wochen, weil diese im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten S 180.000,-- sA aus dem Titel des Schmerzengeldes und erhob weiters ein Feststellungsbegehren. Der Klagserzählung ist zu entnehmen, dass der Kläger Mieter einer im Haus der Beklagten gelegenen Wohnung (gewesen) sei, er durch einen Sturz vom Balkon dieser Wohnung schwerst verletzt worden sei, die Beklagte Renovierungsarbeiten an bzw in diesem Haus habe durchführen lassen, hiebei für keine ordnungsgemäße Bauaufsicht gesorgt habe und sc... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 24. 10. 1963 stellte das Erstgericht den (am 23. 10. 1942 geborenen) Beklagten als Vater der außer der Ehe am 16. 6. 1963 geborenen Klägerin fest und verpflichtete ihn zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 300. Das Urteil wurde ihm am 25. 10. 1963 durch Ersatzzustellung an seine Arbeitgeberin zugestellt. Ein durch einen selbst gewählten Rechtsanwalt eingebrachter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung d... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 24. 12. 1999 erkannte das Erstgericht den Beklagten schuldig, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 7.000 zu zahlen. Seine dagegen erhobene Berufung wurde als verspätet zurückgewiesen. Daraufhin beantragte der Beklagte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist, weil sich sein Vertreter in der Anwendung des § 224 Abs 1 Z 4 ZPO geirrt habe. Daraufhin beantragte der Beklagte die Wiedereinsetzung i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die Mutter der beklagten Partei eine Geldstrafe von S 70.000, weil diese im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren ohne Vorliegen berechtigter Hinderungsgründe die Durchführung einer Blutabnahme gemäß § 7 FamRAnglV verweigere. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter der beklagten Partei nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nic... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner, über dessen Vermögen auf Grund des Antrages der K***** vom 19. 1. 1999 mit dem am 12. 3. 1999 öffentlich bekannt gemachten Beschluss des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet wurde, betrieb ein Raumausstattungsunternehmen. Aus gesundheitlichen Gründen stellte er seine unternehmerische Tätigkeit ein. Die maßgeblichen Bestandteile seines Betriebsvermögens übergab er seinem Sohn. Die ihm gehörenden Liegenschaften übergab er mit weiteren Verträgen diese... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zunächst die Zahlung von S 54.088 sA aus dem Titel des Schadenersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalles. Die beklagte Partei erhob gegen den Zahlungsbefehl vom 17. 5. 1999 am 25. 5. 1999 (Postaufgabe) Einspruch und wendete das Alleinverschulden des Lenkers des Klagsfahrzeuges ein. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 5. 11. 1998 dehnte die Klägerin ihr Begehren auf S 55.888 sA aus. Nach Durchführung eines Beweisverfahrens ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmsfall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen), nicht vorliegt (8 Ob 271/99g - RIS-Justiz RS0112314); dies gilt auch für konforme Beschlüsse im Konkursverfahren (stRsp 1 Ob 678/52... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies einen Vertagungsantrag des Beklagten ab, weiters die Schriftsätze ON 135 und ON 145 und mehrere gegen die Zurückweisung verschiedener Schriftsätze sowie gegen Beschlüsse, mit denen Protokollberichtigungsanträge abbzw zurückgewiesen worden waren, gerichtete Rekurse zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidungen und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Revisionsrekurs des Beklagten ist unzulässig. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der außereheliche Vater der am 3. 10. 1983 geborenen Beklagten. Bezüglich der vom Vater an seine Tochter zu leistenden Unterhaltszahlungen behängt beim Erstgericht ein Pflegschaftsverfahren zu 1 P 1230/95p. In diesem wurde der Kläger mit Beschluss vom 9. 1. 1997 verpflichtet, der Beklagten ab 1. 7. 1996 einen monatlichen Unterhalt von S 2.900,-- zu Handen der Mutter zu bezahlen. Mit Beschluss vom 26. 6. 1997 änderte das Landesgericht für Zivilrechtssac... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Eigentümerin einer Wohnung deren Räumung durch die Beklagte. Sie habe die Wohnung seinerzeit ihrem Sohn prekaristisch überlassen. Die Beklagte habe sie als dessen Ehefrau mitbewohnt. Nach dem Auszug des Prekaristen sei sie in der Wohnung verblieben, die sie nun titellos benütze. Die Beklagte beantragte die Klage abzuweisen. Ihr geschiedener Ehemann habe ihr und der gemeinsamen ehelichen Tochter nach Rücksprache mit der Klägerin ein unentgel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren ua die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y ua; zuletzt 8 Ob 215/99x). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse j... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ausgesprochen und den Antrag dem zuständigen Landesgericht gemäß § 44 Abs 1 JN überwiesen. Die Antragstellerin sei persönlich haftende Gesellschafterin einer OEG, über deren Vermögen beim Landesgericht das Ausgleichsverfahren eröffnet worden sei. Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den Ant... mehr lesen...