Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1ZPO §502 Abs5 Z2 EJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Zweck der Sonderregelung über die Zulässigkeit der Revision bzw des Revisionsrekurses gem § 502 Abs 5 Z 2 bzw § 528 Abs 2 Z 1 ZPO ist, die in den in Streitigkeiten nach § 49 Abs 2 Z 5 JN gefällten Entscheidungen in Fällen, in denen der Verlust des Bestandobjekts droht, unabhängig von Bewertungsfragen revisibel zu machen. Zur Lösung von Abgrenzungsfragen ist darauf abzustellen, o... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte die vom Erstgericht zur Gänze bewilligte Exekution in Ansehung aufgrund bestimmter behaupteter Zuwiderhandlungen des Verpflichteten, der Kostenentscheidung, der Bewilligung der Fahrnis- und der Forderungsexekution gemäß § 294 EO zur Hereinbringung der Antragskosten, wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag in Ansehung weiteren näher umschriebenen Zuwiderhandelns ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Kläger hatte vom Beklagten eine Wohnung gemietet; das Bestandverhältnis endete am 31. 5. 2002. Der Kläger strengte gegen den Beklagten in der Folge zu 15 Msch 10025/02z und 15 Msch 10030/02k je des Bezirksgerichts Döbling außerstreitige Mietrechtsverfahren betreffend Mietzinsüberprüfung, Feststellung des Aufteilungsschlüssels, Überprüfung von Betriebskosten sowie Übermittlung der Betriebskostenabrechnung an. Weiters belangte der Kläger den Beklagten zu 15 C 319/03... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der beiden nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz verstorbenen Streitteile Ingeborg H***** und Ing. Hans H***** (im Folgenden weiterhin als Klägerin und Beklagter bezeichnet) wurde im Jahr 1967 geschieden. Noch vor der Ehescheidung schlossen sie am 21. 12. 1966 „im Zusammenhang mit der in beiderseitigem Einvernehmen erfolgenden Scheidung ihrer Ehe" einen notariellen Vertrag über die Scheidungsfolgen. In Punkt 1. dieses Vertrages verpflichtete s... mehr lesen...
Norm: EO §52 Satz2ZPO §27 Abs2JN idF ZVN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Streitige Ehescheidungssachen sind vor den Bezirksgerichten von der absoluten Anwaltspflicht ausgenommen. Im Rechtsmittelverfahren herrscht volle Anwaltspflicht. Für damit in Zusammenhang stehende einstweilige Verfügungen bestehen Ausnahmen von der Anwaltspflicht nur vor den Bezirksgerichten und den Gerichtshöfen erster Instanz. Rechtsmittel unterliegen auch der absoluten Anwalts... mehr lesen...
Begründung: In der seit 3. 5. 2002 über Klage der Frau anhängigen Ehescheidungssache erließ das Erstgericht zunächst mit (rechtskräftigem) Beschluss vom 18. 7. 2002 (ON 13) und in der Folge mit weiterem Beschluss vom 6. 5. 2004 (ON 44) jeweils über deren Antrag einstweilige Verfügungen gemäß § 382b EO. Gegen die letztgenannte einstweilige Verfügung erhob der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagter), dessen zunächst einschreitende Rechtsanwälte bereits am... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Klägers auf Zuspruch von EUR 38.515,44 sA an Vergütung für eine Diensterfindung. Mit Beschluss vom 7. 11. 2003 hat das Erstgericht das Verfahren zur Klärung der vorgebrachten Nichtigkeit des verfahrensgegenständlichen Patents als Vorfrage gemäß § 156 Abs 3 PatG unterbrochen. Der Beklagten wurde aufgetragen, innerhalb eines Monats ab Rechtskraft des Unterbrechungsbeschlusses die Einbringung eines Nichtigkeitsantrags beim Pat... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an bestimmt bezeichneten Liegenschaften durch Naturalteilung aufzuheben und den Beklagten schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Klägerin an den Hälfteanteilen bestimmter Liegenschaften zuzustimmen, wobei die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils als ersetzt zu gelten habe. Die Ehe der Streitteile sei Anfang des J... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat zur Verhinderung der Zwangsversteigerung bzw. Übernahme ihrer Liegenschaft nach § 200 Z 1 EO (aF) die beklagten Parteien zunächst nach § 37 EO und auf Unterlassung in Anspruch genommen und später ihr Begehren "modifiziert" (Schriftsatz ON 54). Die beklagten Parteien erstatteten zahlreiche Prozesseinreden, darunter auch die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Das Erstgericht führte am 27. August 1996 eine abgesonderte Tagsatzung zur Verhandlung über d... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 3. 2. 2004 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme seines seit 1976 beim Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens, die Aufhebung des Scheidungsurteils vom 2. 12. 1998 hinsichtlich des Ausspruchs seines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe und stattdessen den Ausspruch des Alleinverschuldens, hilfsweise des überwiegenden Verschuldens und hilfsweise des Mitverschuldens der Beklagten. Weiters begehrte er di... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung von Wertsicherungsbeträgen von monatlich 109,09 EUR ab 1. September 2002 aus einem Scheidungsfolgenvergleich über Unterhalt Fahrnis- und Forderungsexekution. Diese wurde ihr mit Beschluss vom 20. September 2002 bewilligt. Mit seiner Oppositionsklage macht der Kläger das Erlöschen dieses Anspruchs wegen Sittenwidrigkeit des Vergleichs nach § 879 Abs 1 ABGB und Beharrens der Beklagten auf dieser Vereinbarung geltend. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl vom 23. 5. 2002) sowie den Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit und den nachgeholten Einspruch als verspätet zurück (ON 6). Das Rekursgericht bestätigte die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages und sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof ni... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte den auf Antrag des Masseverwalters gefassten Beschluss des Gläubigerausschusses, die auf einer im Eigentum der nunmehrigen Revisionsrekurswerber stehenden Liegenschaft befindlichen Fahrnisse, Superädifikate und Bauwerke der Gemeinschuldnerin gemäß § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse auszuscheiden und der Gemeinschuldnerin zur freien Verfügung zu überlassen. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein Teil der auf der Liegenschaft befindlichen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des damals als Berufungsgericht eingeschrittenen Rekursgerichts vom 10. 3. 2003 wurde die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Erstgerichts vom 23. 12. 2002 (ON 28) erhobene Berufung als verspätet zurückgewiesen. Das Urteil war der beklagten Partei nämlich am 30. 12. 2002 zugestellt, deren Berufung aber erst am 4. 2. 2003 überreicht worden. Am 17. 4. 2003 beantragte die beklagte Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf titellose Benützung eines Hauses gestützten Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands sei gemäß § 502 Abs 5 ZPO nicht erforderlich. Welchen konkreten Tatbestand dieser gesetzlichen Bestimmung das Berufungsgericht für verwirklicht hielt, ist dessen Entscheidung nicht zu entnehmen. Das Berufungsgericht best... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützte das auf eine Wohnung im Haus auf der Liegenschaft, deren Minderheitseigentümerin sie zum Zeitpunkt der Klagseinbringung war, bezogene Räumungsbegehren auf titellose Benützung durch den Beklagten. In einem Vorprozess sei mit rechtskräftigem Teilurteil festgestellt worden, dass dem Beklagten keine Mietrechte an der Wohnung zustünden. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten Folge und wies das... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. 12. 2001 verstorbene Adolf H***** hat am 23. 2. 1963 in einer Niederschrift vor der Bezirkshauptmannschaft B*****, Jugend- und Gesundheitsfürsorge, Außenstelle W*****, die Vaterschaft zur Beklagten anerkannt und ihr in der Folge Unterhalt geleistet. Er widerrief dieses Vaterschaftsanerkenntnis zu Lebzeiten nicht. Der von der Mutter der Beklagten als ebenfalls möglicher Vater genannte Georg Z***** anerkannte die Vaterschaft zur Beklagten nicht. Die Beklagte mel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarethe W*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OEG in Leibnitz, gegen die beklagten Parteien 1. Hermine O***** und 2. Gernot M*****, beide ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, zwei Teilflächen einer Liegenschaft in seinem Eigentum zu räumen und die Benützung eines bestimmten Wegs zu unterlassen. Er brachte vor, die Beklagte nutze sein Eigentum titellos. Es mangle auch an einem Wegerecht der Beklagten. Das Erstgericht wies das Unterlassungs- und das eine bestimmte Teilfläche betreffende Räumungsbegehren ab. Dem auf die zweite Teilfläche bezogenen Räumungsbegehren gab es hingegen statt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt die im Dachgeschoß des Hauses *****, links vom Aufgang gelegene, ca 93 m2 große Wohnung. Vor ihm hatte die Wohnung sein am 2. 1. 1999 verstorbener Vater benützt. Eigentümer des Hauses sind die Kläger, die es im Jahr 2001 von der Österreichischen Post AG gekauft haben. Die Österreichische Post AG ist nach dem insoweit übereinstimmenden Parteivorbringen Dienstgeber des Beklagten und war auch Dienstgeber seines Vaters. Unstrittig ist auch, dass die Woh... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beantragte die Zurückweisung eines Rechtshilfeersuchens des Stadtgerichts Paks, Ungarn, in einem Verfahren, in dem die Klägerin die Widerlegung der Vermutung der Vaterschaft des Beklagten anstrebt. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, für die begehrte Rechtshilfe bestehe kein Versagungsgrund nach § 38 JN. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss mit der Maßgabe, dass der Antrag nicht ab-, sondern zurückgewiesen werde. Es sprach ferne... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge des Beklagten auf Zustellung "der Klage samt Versäumungsurteil" an dessen Sachwalter, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung des Versäumungsurteils und auf Einräumung einer Klagebeantwortungsfrist von vier Wochen ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss in Ansehung der Abweisung der Anträge, die Klage an den Sachwalter des Beklagten zuzustellen und eine Frist von vier Wochen zur Erstattung der Klagebeantwortung einzuräumen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die uneheliche Tochter des Antragsgegners. Ihre im Jahr 1983 geschlossene erste Ehe wurde im Oktober 1989 geschieden. Am 15. 5. 1995 heiratete sie zum zweiten Mal. Anlässlich ihrer ersten Eheschließung hatte sie kein Heiratsgut vom Antragsgegner erhalten. Die Antragstellerin begehrt jetzt gemäß § 1220 ABGB ein Heiratsgut von 750.000 S (entspricht 54.504,63 EUR). Der Antragsgegner bestritt jegliche Dotationspflicht, weil er die Ehe missbillige. De... mehr lesen...
Norm: GGG §16 Abs1 Z1 litcJN §49 Abs2 Z5RATG §10 Z2
Rechtssatz: Bei einer Bestandstreitigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN handelt es sich - im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung - auch um eine solche iSd § 10 Z 2 RATG, § 16 Abs 1 Z 1 lit c GGG. Entscheidungstexte 5 Ob 99/02y Entscheidungstext OGH 11.06.2002 5 Ob 99/02y 3 Ob 145/08g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab dem am 12. 1. 2000 erhobenen (später um das Räumungsbegehren eingeschränkten) Klagebegehren, der zwischen den Parteien abgeschlossene Mietvertrag über ein bestimmtes Bestandobjekt werde als rechtsunwirksam aufgehoben, statt. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Feststellungen aus: Die Beklagte war seit Juni 1998 Leiterin des Kundendienstzentrums für den 3., 4. und 11. Bezirk der MA 17-Wiener Wohnen. Ing. Paul U***** war als Gruppenleite... mehr lesen...
Norm: GGG §16 Abs1 Z1 litcJN §49 Abs2 Z5RATG §10 Z2
Rechtssatz: Bei einer Bestandstreitigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN handelt es sich - im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung - auch um eine solche iSd § 10 Z 2 RATG, § 16 Abs 1 Z 1 lit c GGG. Entscheidungstexte 5 Ob 99/02y Entscheidungstext OGH 11.06.2002 5 Ob 99/02y 3 Ob 145/08g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Der Kläger ist der Vater der minderjährigen Kinder B***** und J***** M*****. Sie befinden sich in der Obsorge der Beklagten. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 24.000,-- sA an zuviel bezahlten Unterhalt für die Monate Juni und Juli 1999 für seine Kinder. Die Beklagte habe die Einleitung einer Gehaltsexekution gegen ihn veranlasst. Im Zuge des Exekutionsverfahrens seien ihm im Juni und Juli 1999 von seinem Gehalt jeweil... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Inhalt des von der Klägerin vorgelegten Übergabsvertrags vom 7. 8. 1987 übergab deren Ehegatte mehrere Liegenschaften, darunter die EZ ***** KG *****, zum Teil ganz und zum Teil zur Hälfte an die Beklagte, die Tochter des Übergebers. Als "Gegenleistung" behielt sich der Übergeber für sich und seine Ehegattin verschiedene Rechte vor, unter anderem ein Wohnrecht "in" mehreren Räumen des auf der EZ ***** befindlichen Hauses, und verpflichtete sich die Beklagte zur... mehr lesen...