Norm
JN §28Rechtssatz
Wird erst durch eine Zession eine (unechte) Solidarverpflichtung geschaffen, wird die inländische Gerichtsbarkeit dann nicht begründet, wenn es für die abgetretene Forderung an der inländischen Gerichtsbarkeit gemangelt hätte (hier: Haftung aus Frachtvertrag gegen erstbeklagten Fixkostenspediteur - Abtretung von Ansprüchen der erstbeklagten gegen die zweitbeklagte Partei aus Konnossement an die klagende Partei).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107712Dokumentnummer
JJR_19960313_OGH0002_0030OB00514_9400000_003