RS OGH 2004/2/10 1Ob307/03h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
beobachten
merken

Norm

GKG §6
JN §25

Rechtssatz

Im Falle der Ablehnung eines Gerichtskommissärs ist die Unterbrechung des Rechtsmittelverfahrens nicht unbedingt nötig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118678

Im RIS seit

11.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten