RS OGH 1954/1/8 2Ob812/53

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Veröffentlicht am 08.01.1954
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Norm

AußStrG §16 BIII2g
BG über die Teilung von Grundstücken im Bgld allg

Rechtssatz

Die Frage, wann der eine Bewerber, die größere Gewähr für eine ordentliche Bewirtschaftung der Liegenschaft bietet als der andere, ist im Gesetze selbst nicht ausdrücklich und in so klarer Weise geregelt, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen kann, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 812/53
    Entscheidungstext OGH 08.01.1954 2 Ob 812/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0087906

Dokumentnummer

JJR_19540108_OGH0002_0020OB00812_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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