Norm
ABGB §833Rechtssatz
Die trotz des Mangels materiellrechtlicher Voraussetzungen im außerstreitigen Verfahren erfolgte Regelung der Benützung einer gemeinschaftlichen Sache ist in höherer Instanz nicht für nichtig zu erklären, sondern der Antrag abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0007418Dokumentnummer
JJR_19540210_OGH0002_0010OB00057_5400000_001