Norm
ABGB §181 Abs3Rechtssatz
Welche konkreten tatsächlichen Umstände im Einzelfall die Ersetzung der verweigerten Zustimmung durch das Gericht gemäß § 181 Abs 3 ABGB rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0087003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010