Norm
AußStrG §2 BRechtssatz
Die fehlende Antragslegitimation bewirkt keine Nichtigkeit des Verfahrens, sondern sie stellt ein sachliches Hindernis für den vorliegenden Antrag (hier Antrag nur eines Miteigentümers auf freiwillige Versteigerung einer Liegenschaft) dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005862Dokumentnummer
JJR_19740425_OGH0002_0060OB00077_7400000_002