RS OGH 1973/11/20 3Ob202/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1973
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Norm

AußStrG §16 BIII2e
HGB §31 Abs2

Rechtssatz

Es liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor, wenn der Widerspruch gegen die in Aussicht gestellte amtswegige Löschung der Firma einer Kommanditgesellschaft mit der Begründung zurückgewiesen wurde, daß der Gewerbebetrieb seit zehn Jahren nicht mehr ausgeübt wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 202/73
    Entscheidungstext OGH 20.11.1973 3 Ob 202/73
    Veröff: HS 8103/13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0087355

Dokumentnummer

JJR_19731120_OGH0002_0030OB00202_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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