Norm
AußStrG §16 BIII2eRechtssatz
Es liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor, wenn der Widerspruch gegen die in Aussicht gestellte amtswegige Löschung der Firma einer Kommanditgesellschaft mit der Begründung zurückgewiesen wurde, daß der Gewerbebetrieb seit zehn Jahren nicht mehr ausgeübt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0087355Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0030OB00202_7300000_001