Norm
AußStrG §2 BRechtssatz
Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005849Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019