Norm
ABGB §142 DaRechtssatz
Über die Absicht des Gesetzgebers kann kein Zweifel bestehen, die Erziehung eines Minderjährigen entweder dem einen oder dem anderen Elternteil zu überlassen, offenkundig in der Erkenntnis, daß anders eine erfolgversprechende Erziehung auch gar nicht möglich wäre. In der von den Untergerichten dennoch verfügten Teilung der Erziehungsbefugnisse zwischen den geschiedenen Elternteilen liegt daher eine offenbare Gesetzwidrigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086800Dokumentnummer
JJR_19731004_OGH0002_0060OB00192_7300000_001