Mit einem an den Beschwerdeführer und dessen Ehefrau gerichteten Bescheid vom 15. September 1999 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde aus Anlass des Neubaus eines Einfamilienhauses die Kanalanschluss-Ergänzungsgebühr mit S 22.250,-- (EUR 1.646,97) einschließlich Umsatzsteuer fest. Die Erledigung enthielt den Hinweis, dass mit der Zustellung an eine der im Bescheid genannten Personen die Zustellung gemäß § 77 Abs. 3 Oö LAO an alle als vollzogen gelte. Der Besc... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Der an den Beschwerdeführer und dessen Ehefrau gerichtete Bescheid des Gemeinderates enthielt keinen Hinweis auf § 77 Abs. 1 Oö LAO. Zur wirksamen Erlassung dieses Bescheides durch Zustellung an den Beschwerdeführer und seine Ehefrau wäre es daher erforderlich gewesen, abweiche... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Pensionist. Strittig sei, ob die von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders rechtmäßig gewesen sei. Nach Durchführung einer finanzstrafbehördlichen Prüfung über die Jahre 1991 bis 1998 bei der W-GmbH & Co KG sei das Finanzamt zur Ansicht gelangt - so die weiteren Ausführungen im ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;
Rechtssatz: Abgabenschuldner (Abgabepflichtiger) ist auch derjenige, der für eine Abgabe in Anspruch genommen wird, obwohl er den Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, nicht verwirklicht hat (Hinweis Ritz, BAO3, § 77 Tz. 1, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006140061.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0169 E 19. Mai 1993 VwSlg 6779 F/1993 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Abgabepflichtiger ist jeder, sei es eine natürliche oder juristische Person, eine Vermögensmasse oder eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung, mit dem die Abgabenbehörde im Hinblick... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 21. März 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der T GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerdefü... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 17. Februar 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerd... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Die Abgaben sind daher während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §79;BAO §80;BAO §9;KO §1 Abs1;KO §3;KO §80;KO §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0115 B 24. Juli 2007 RS 2 Stammrechtssatz Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 11. Dezember 1985 und vom 14. Jänner 1986 teilte die beschwerdeführende Partei der Abgabenbehörde mit, dass sich bezüglich der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft mit der Steuernummer 03 2 1083 aus Anlass der Übernahme der Geschäftsführung für die Landeskrankenhäuser durch die beschwerdeführende Partei per 1. Jänner 1986 auch die Anschrift des Landeskrankenhauses Graz geändert habe. Für alle Arten von Korrespondenz, Rechnungen, Lieferscheine, etc., die sich ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;KanalabgabenG Stmk 1955 §5;KanalabgabenO Graz 1971 §8;LAO Stmk 1963 §54 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Änderung des Abgabepflichtigen kann weder durch eine einseitige Erklärung gegenüber der Abgabenbehörde, noch durch eine (öffentlich-rechtliche) Verei... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2. April 2003, 25 S 102/03t-2, wurden über das Vermögen des W. P. der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Die belangte Behörde setzte mit der an "Herrn W. P. z. H. Herrn Dr. C. C." gerichteten angefochtenen Erledigung im Instanzenzug die Einkommensteuer 1995 für W. P. fest. Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen wird das gesamte, der Exekution unterworfe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §79;BAO §80;KO §1 Abs1;KO §3;KO §80;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (Hinweis E 30.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Theresia H (Gemeinschuldnerin). Die Konkurseröffnung fand im April 1996 statt. Der Masseverwalter führte in diesem Jahr das Unternehmen der Gemeinschuldnerin (Fahrschule) fort, um es später als Ganzes zu veräußern. In der am 12. Februar 1998 für die Gemeinschuldnerin eingereichten Einkommensteuererklärung 1996 sind negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausgewiesen, die auch den mit 2,217.633 S ermittelten V... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77 Abs1;EStG 1988 §2;KO §1;KO §3;
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners ändert nichts daran, dass er weiterhin Abgabenschuldner betreffend die Abgaben ist, die durch den Fortbetrieb oder die Beendigung seines Unternehmens entstehen (vgl das hg Erkenntni... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft wurde im Februar 1992 von einer dem Konzern der seinerzeitigen CA-BV zugehörigen Gesellschaft (M. GmbH) zunächst als GmbH gegründet und im September 1992 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Jahre 1996 erfolgte eine neuerliche Umwandlung der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft in eine GmbH und im Jahre 1998 nahm sie jene Firmenbezeichnung an, unter welcher sie von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid angesprochen wor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, steht der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein anderes Steuersubjekt grundsätz... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Oktober 1992 wurde der V-GmbH anlässlich der Errichtung eines Büro- und Geschäftszentrums auf einer näher bezeichneten Liegenschaft im 19. Wiener Gemeindebezirk gemäß § 10 lit. a und lit. b des Gesetzes über Kanalanlagen- und Einmündungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 22/1955, (im Folgenden: Wr KEG) eine Ergänzungsgebühr in der Höhe von S 1,978.717,-- vorgeschrieben. Die V-GmbH erhob mit Schreiben vom 18. November 1992 Berufung. Über di... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §80;KO §1 Abs1;LAO Wr 1962 §51 Abs1;LAO Wr 1962 §54;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Abgaben während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insoferne den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen (Hinweis B 26... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 28. Februar 2000 beantragten X und Y die Erteilung einer Baubewilligung auf dem Grundstück Nr. 1387 der Katastralgemeinde W. Mit Bescheid vom 9. Mai 2000 erteilte der Magistrat der mitbeteiligten Landeshauptstadt diese Bewilligung. Mit Schreiben vom 25. August 2000 teilte diese Behörde mit, dass vorgesehen sei, "Ihnen als Grundeigentümer gemäß §§ 19 bis 21 O.ö Bauo... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Dem § 77 Abs 1 OÖ LAO ist nicht zu entnehmen, dass die Abgabenbehörde sämtliche in einem Abgabenverfahren an Gesamtschuldner gerichtete einheitliche Erledigungen jeweils an denselben Gesamtschuldner (mit Wirkung für die übrigen Gesamtschuldner) als Empfänger zuzustellen hä... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO OÖ 1996 §71 Abs3 Z1;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Zustellung gemäß § 77 Abs 1 OÖ LAO setzt lediglich die (bescheidmäßig noch nicht konkretisierte) Stellung als Solidarschuldner, also die Verpflichtung zur Erbringung derselben abgabenrechtlichen Leistung vora... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §308;LAO OÖ 1996 §230;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;LAO OÖ 1996 §90 Abs2;
Rechtssatz: Es erscheint zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreichend, die Zustellvorschriften so auszugestalten, dass die Kenntnisnahme vom zuzustellenden Schriftstück durch den Adressaten wahrscheinlich ist. Diese Wahrsc... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzeswortlaut stellt unzweifelhaft ausschließlich auf das Faktum ab, ob ein gemeinsamer Zustellbevollmächtigter bekannt gegeben wurde oder nicht. Demgegenüber hängt der Eintritt der dort angeordneten Rechtsfolgen nicht davon ab, ob die einzelnen solidarisch haftende... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL34007 Abgabenordnung Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §101 Abs1;B-VG Art140;LAO OÖ 1996 §77 Abs1;LAO Tir 1984 §82 Abs1;ZustG §16;ZustG §17;
Rechtssatz: Gegen § 77 Abs 1 OÖ LAO bestehen ebenso wenig verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Rechtsstaatsprinzip wie gegen die vom Verwal... mehr lesen...
Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 30. Juni 1995 wurde den Eltern der minderjährigen SK die Obsorge entzogen und gemäß § 176a ABGB dem Amt für Jugend und Familie des Magistrates Linz übertragen, welches vom 30. Juni 1995 bis zum 18. Juli 1996 gesetzlicher Vertreter des Kindes war. Später wurde das Obsorgerecht und das Recht zur gesetzlichen Vertretung des Kindes wieder dessen Vater WK zugesprochen (Amtsbestätigung des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 18. Juli 1996). A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78;BAO §79;BAO §82 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Partei nicht handlungsfähig, bedarf es eines Vertreters. Bescheide sind in einem solchen Fall dem Vertreter bekanntzugeben (insb zuzustellen), da die Bekanntgabe an den Handlungsunfähigen verfahrensrechtlich unwirksam wäre (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 784). European ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer teilte als Bauherr der Gemeinde Kleinarl mit der dort am 16. Februar 1995 eingelangten Fertigstellungsmeldung (datiert mit 16. November 1994) mit, das näher bezeichnete Bauvorhaben sei fertig gestellt und es werde die Benützung aufgenommen. Nach der Aktenlage wurden die Beschwerdeführer jeweils durch Zusendung eines Formulars am 23. Jänner 1996 aufgefordert, eine Erklärung betreffend die besondere Ortstaxe für das Jahr 1995 abzugeben. Mit weiteren Schreib... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;LAO Slbg 1963 §187;LAO Slbg 1963 §196 Abs1;LAO Slbg 1963 §197;LAO Slbg 1963 §51 Abs1;LAO Slbg 1963 §52 Abs1;
Rechtssatz: Selbst im Fall eines zulässigen Beitritts zur Berufung darf es nicht dazu kommen, dass der Miteigentümer in einer Berufungsentscheidung er... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1998 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß diese als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der E. GmbH für bestimmte näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1996 und 1997 unter Verletzung der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe (Finanzvergehen nach § ... mehr lesen...