RS Vwgh 2002/1/28 2001/17/0212

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Veröffentlicht am 28.01.2002
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §101 Abs1;
BAO §115 Abs2;
BAO §308;
LAO OÖ 1996 §230;
LAO OÖ 1996 §77 Abs1;
LAO OÖ 1996 §90 Abs2;

Rechtssatz

Es erscheint zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreichend, die Zustellvorschriften so auszugestalten, dass die Kenntnisnahme vom zuzustellenden Schriftstück durch den Adressaten wahrscheinlich ist. Diese Wahrscheinlichkeit ist aber bei Zustellung an einen Miteigentümer in Ansehung der übrigen Miteigentümer bei typisierender Betrachtung gegeben. In jenen Fällen, in denen ein Zustellempfänger von einer Zustellung ohne sein Verschulden keine Kenntnis erlangt, bieten die Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 230 OÖ LAO ausreichende Handhabe, das rechtliche Gehör zu gewährleisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170212.X02

Im RIS seit

11.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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