Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §101 Abs1;Rechtssatz
Es erscheint zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausreichend, die Zustellvorschriften so auszugestalten, dass die Kenntnisnahme vom zuzustellenden Schriftstück durch den Adressaten wahrscheinlich ist. Diese Wahrscheinlichkeit ist aber bei Zustellung an einen Miteigentümer in Ansehung der übrigen Miteigentümer bei typisierender Betrachtung gegeben. In jenen Fällen, in denen ein Zustellempfänger von einer Zustellung ohne sein Verschulden keine Kenntnis erlangt, bieten die Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 230 OÖ LAO ausreichende Handhabe, das rechtliche Gehör zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001170212.X02Im RIS seit
11.06.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009