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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §246 Abs1;Rechtssatz
Selbst im Fall eines zulässigen Beitritts zur Berufung darf es nicht dazu kommen, dass der Miteigentümer in einer Berufungsentscheidung erstmals als Abgabepflichtiger behandelt wird. Zu Abgabenfestsetzungen ist die Berufungsbehörde mangels Vorliegens eines erstinstanzlichen Bescheides gegenüber dem Miteigentümer unzuständig (Hinweis E 17.8.1998, 98/17/0089).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170192.X03Im RIS seit
20.11.2000