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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §101 Abs1;Rechtssatz
Gegen § 77 Abs 1 OÖ LAO bestehen ebenso wenig verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Rechtsstaatsprinzip wie gegen die vom Verwaltungsgerichtshof bereits angewendeten Bestimmungen des § 82 Abs 1 der Tiroler Landesabgabenordnung und des § 101 Abs 1 BAO, oder etwa gegen die im Zustellgesetz vorgesehenen Formen der Zustellung an Ersatzempfänger bzw durch Hinterlegung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001170212.X03Im RIS seit
11.06.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009