Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198 Abs1;Rechtssatz
Ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, steht der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein anderes Steuersubjekt grundsätzlich nicht entgegen (Hinweis E 15.7.1998, 93/13/0269, 0270; E 19.11.1998, 97/15/0001).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000130176.X05Im RIS seit
01.03.2005Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013